Landestransparenzgesetz

In Rheinland-Pfalz ist zum 1. Januar 2016 das Landestransparenzgesetz in Kraft getreten.

Nach diesem Gesetz können Ihnen der Rechnungshof Rheinland-Pfalz und der Landesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung auf Antrag Zugang zu bestimmten bei ihnen vorhandenen Informationen gewähren, sofern keine rechtlichen Hinderungsgründe vorliegen. Das Landestransparenzgesetz gilt dabei nur für abschließend festgestellte Prüfungsergebnisse des Rechnungshofs. Zu laufenden Prüfungen können keine Auskünfte erteilt werden. Unbeschadet dessen können Sie die Entwicklung von Prüfungsergebnissen aus bisherigen Jahresberichten hier nachlesen.

Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.

Im Übrigen betreibt das Land eine elektronische Plattform („Transparenz-Plattform“), auf der der Rechnungshof Rheinland-Pfalz und der Landesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung bestimmte Informationen von Amts wegen bereitstellen.

Ansprechpartner für Fragen der Informationsfreiheit