Jahresbericht 2024, Nr. 4 - Stellenbesetzungsverfahren beim Ministerium des Innern und für Sport
- Defizite bei Einstellungsverfahren, Beurteilungen unzureichend differenziert -
Wesentliches Ergebnis der Prüfung
Die Einstellungsverfahren beim Ministerium wiesen Defizite auf:
- Die Stellenausschreibungen unterschieden nicht immer zwischen zwingenden und fakultativen Anforderungen an die Bewerberinnen und Bewerber.
- Zur Ermittlung des Leistungsstands der Bewerberinnen und Bewerber wurde teilweise nicht auf aktuelle dienstliche Beurteilungen oder Arbeitszeugnisse zurückgegriffen.
- In zahlreichen Auswahlentscheidungen waren die wesentlichen Erwägungen nicht vollständig schriftlich dokumentiert.
Die Anlassbeurteilungen in Beförderungsverfahren waren nicht hinreichend differenziert. In den Jahren 2019 bis 2022 erreichten zwischen 72 % und 91 % der Beurteilten die höchste Bewertungsstufe. Dadurch verloren die dienstlichen Beurteilungen ihre Bedeutung als Auswahlinstrument für die Vergabe von Beförderungsstellen.
Die Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht für Stellen von Beamtinnen und Beamten waren zu weitgehend. Eine Ausschreibungspflicht für Stellen von Tarifbeschäftigten im Landesdienst war einfachgesetzlich und tarifvertraglich grundsätzlich nicht vorgesehen.