Rechnungshöfe des Bundes und der Länder: Leitsätze für die Personalbedarfsermittlung, Stand: Dezember 2018

Vorbemerkungen

Die öffentliche Verwaltung ist zum wirtschaftlichen und sparsamen Handeln verpflichtet. Daher ist regelmäßig zu prüfen, ob die vorgegebenen Aufgaben einer Organisationseinheit aufgrund einer sachgerechten Personalplanung und mit einem zweckmäßigen Personaleinsatz wahrgenommen werden. Nach den Prüfungserkenntnissen der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder werden nur in wenigen Verwaltungen Personalbedarfsermittlungen durchgeführt.

Diese Handreichung ergänzt die Grundsätze der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder für die Verwaltungsorganisation1 um den Bereich der Personalbedarfsermittlung. In knapper Form wird dargelegt, was die Rechnungshöfe unter einem sach- und methodengerecht ermittelten Personalbedarf verstehen. Die folgenden Empfehlungen stellen Maßstäbe der Rechnungshöfe für Untersuchungen des Personalbedarfs dar.

Zum besseren Verständnis sind wesentliche Begriffe im beigefügten Glossar erläutert. Weitere Erläuterungen zu organisatorischen und methodischen Fragestellungen enthält das vom Bundesministerium des Innern herausgegebene Handbuch für Organisationsuntersuchungen und Personalbedarfsermittlung2 (Organisationshandbuch). Das Organisationshandbuch ist auch für Landes- und Kommunalverwaltungen ein geeignetes Arbeitsmittel.


  1. Rechnungshöfe des Bundes und der Länder (Hrsg.), Grundsätze der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder für die Verwaltungsorganisation, Stand 5. Dezember 2016.
  2. www.orghandbuch.de, Stand Februar 2018.