Jahresbericht 2023, Nr. 8 - Organisation und Aufgabenwahrnehmung der Zentralen Bußgeldstelle

- erheblicher Stellenabbau ohne Qualitätsverlust möglich -

Wesentliches Ergebnis der Prüfung

Durch den Einsatz eines neuen IT-Fachverfahrens im Jahr 2018 optimierte die Zen­trale Bußgeldstelle die Bearbeitung von Bußgeld- und Verwarnungsverfahren deut­lich und automatisierte die Vorgangsbearbeitung weitgehend. Dadurch haben sich der Arbeitsaufwand und der Personalbedarf wesentlich verringert. Weitere Optimie­rungen sind möglich. Insgesamt können bei der derzeitigen Organisation 63,5 be­setzte Stellen eingespart und die Personalkosten um bis zu 5,8 Mio. € jährlich ver­ringert werden.

Die Veranschlagung von Stellen verstieß teilweise gegen Haushaltsgrundsätze. 41 unbesetzte und entbehrliche Stellen wurden nicht in Abgang gestellt. Auf 29 Stel­len wurden Bedienstete geführt, die dauerhaft andere Aufgaben der Polizeipräsidien wahrnahmen.

Forderungen des Rechnungshofs · Stellungnahmen der Landesregierung · Parlamentarische Behandlung

(Teilziffer 3 des Jahresberichtsbeitrags)

3.1 Zu den nachstehenden Forderungen wurden die gebotenen Folgerungen bereits gezogen oder eingeleitet:

Der Rechnungshof hatte gefordert,

a) das festgestellte Potenzial zum Abbau besetzter Stellen möglichst vollständig zu nutzen, die entbehrlichen Stellen mit kw-Vermerken zu versehen und für den Personalabbau ein Konzept zu erstellen,

b) die aufgezeigten Möglichkeiten zur Optimierung der IT-Fachanwendung zeitnah umzusetzen und zu ermitteln, welche Auswirkungen sich hieraus auf den Personalbedarf ergeben,

c) den Grundsatz der Haushaltsklarheit bei der Veranschlagung von Stellen künftig zu beachten.

3.2 Folgende Forderungen sind nicht erledigt:

Der Rechnungshof hat gefordert,

a) nicht notwendige unbesetzte Stellen zu streichen,

b) über die Ergebnisse der eingeleiteten Maßnahmen zu Nr. 3.1 zu berichten.

Die Landesregierung hat für das Entlastungsverfahren zu dem Beitrag folgende Stellungnahme abgegeben (Drucksache 18/6307 S. 12):

"Zu Ziffer 3.2 a):
Die zum Stand 1. Mai 2022 als unbesetzt und zu streichen identifizierten 41 (exakt 40,9) Stellen enthalten 4,0 Planstellen, die für Verwaltungsbeamtinnen und -beamte freizuhalten sind, da die Aufgaben aktuell durch eine Polizeibeamtin und drei Polizeibeamte wahrgenommen werden. Wegen der diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Ausführungen zu Ziffer 3.2 b) i.V.m. Ziffer 3.1 c) verwiesen. Somit verbleiben 36,9 Stellen.

Darüber hinaus wurden im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushalts 2023/2024 13,0 unbesetzte Stellen aus Kapitel 03 10, Titel 428 75, für die Kompensation von neuen Planstellen zum Aufbau des Lagezentrums Katastrophenschutz (Kapitel 03 08, Titel 422 71) genutzt. Dies reduziert die Anzahl zu streichender Stellen weiter auf 23,9.

Schließlich ist zu berücksichtigen, dass Stellenanteile vorgehalten werden müssen, die infolge einer befristeten Reduzierung der Arbeitszeit nur temporär unbesetzt sind und für die Wiederaufnahme der originären Arbeitszeit gemäß Arbeitsvertrag zur Verfügung stehen müssen. Zudem ist es für die Praxis der Personal- und Stellenbewirtschaftung unbedingt erforderlich, geringfügige Stellenanteile vorzuhalten, um auch auf andere personelle Maßnahmen reagieren zu können. Nach Mitteilung des Polizeipräsidiums Rheinpfalz entfallen hierauf derzeit insgesamt 13,4 Stellen.

Zum 1. Januar 2023 stehen somit insgesamt 10,5 Stellen zum Abbau zur Verfügung, die sich wie folgt verteilen:

Kapitel

Titel

Stelle

Abzubauender Anteil

03 10

422 75

A12

1,00

A11

3,00

A10

2,50

A09 III

0,50

428 75

E9a

2,00

E5

1,50

Summe

 

 

10,50

 

Zu Ziffer 3.2 b) i.V.m. Ziffer 3.1 a):
Nach einer ersten, vorläufigen Prüfung des durch das Polizeipräsidium Rheinpfalz inzwischen vorgelegten Organisations- und Personalkonzepts könnte der durch den Rechnungshof ohne Minderung der Arbeitsqualität als möglich identifizierte Abbau von 63,5 Stellen rein rechnerisch innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren bis Ende 2027 sozialverträglich erreicht werden. Dies berücksichtigt im Umfang von 7,25 Stellen planmäßige Renten- und Pensionseintritte, im Übrigen die natürliche Personalfluktuation. Noch nicht abgeschlossen ist die Prüfung, inwieweit, ggf. unterstützt durch spezielle Aus- und Fortbildungsmaßnahmen bei der Zentralen Bußgeldstelle (ZBS) eingesetztes Personal in anderen Bereichen der Polizeiverwaltung bedarfsorientiert eingesetzt und der Stellenabbau dadurch beschleunigt werden kann.

Darüber hinaus wird noch geprüft, wie den sich ständig verändernden Rahmen- und Umfeldbedingungen Rechnung zu tragen ist, die sich insbesondere auf die Anzahl und Qualität der bei der ZBS zu bearbeitenden Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren und damit auf deren Organisation sowie den Personalbedarf auswirken. Dies betrifft seit der Prüfung durch den Rechnungshof bereits eingetretene, aber auch zu prognostizierende künftige Veränderungen gleichermaßen.

So hat beispielsweise die Novelle der Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung – BKatV) zu einer Veränderung bei der Fallverteilung zwischen Verwarnungsgeld- und Bußgeldfällen geführt. Die mittlere Fallverteilung beläuft sich zwischenzeitlich auf 25 % Bußgeldfälle (vormals 16 %) und 75 % Verwarnungsgeldfälle (vormals 84 %). Die damit einhergehende Arbeitsverlagerung von der Verwarnungsgeldsachbearbeitung in die Bußgeldsachbearbeitung gilt es organisatorisch und personell zu berücksichtigen.

Ein weiterer, den Personalbedarf der ZBS wesentlich beeinflussender Faktor ist die Ausrichtung der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit. So ist die Entwicklung der Unfallzahlen, Hauptunfallursachen und Risikogruppen Anlass, die polizeilichen Maßnahmen zur Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten regelmäßig hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zu überprüfen. Resultiert hieraus eine intensivierte Kontrolltätigkeit, wirkt sich dies grundsätzlich in steigenden Fallzahlen, einhergehend mit einem höheren Personalbedarf und damit korrespondierend mit der Notwendigkeit aus, den durch den Rechnungshof aufgezeigten und rechnerisch möglichen Abbaupfad zu überprüfen und ggf. anzupassen.

Erst nach Abschluss dieser Prüfungen sind konkrete Aussagen hinsichtlich im kommenden Haushaltsaufstellungsverfahren auszubringender kw-Vermerke möglich. Der Personalbedarf der ZSB soll auf der Grundlage des in Prüfung befindlichen Organisations- und Personalkonzepts sodann fortlaufend evaluiert bzw. überprüft werden.

Zu Ziffer 3.2 b) i.V.m. Ziffer 3.1 b):
Zur Ausweitung des bestehenden Angebots von standardisierten Textbausteinen, die von allen Sachbearbeitenden genutzt werden können, führt die ZBS unter Einbindung der Sachbearbeitenden derzeit einen Bedarfsabgleich durch.

Im Hinblick auf die Zielsetzung, die vorgangsbezogene Kontonummer auf Schreiben deutlicher als bisher hervorzuheben und einen deutlichen Hinweis an Betroffene aufzunehmen, im Rahmen der Anhörung nach Möglichkeit die verfahrensbezogene Kommunikation über das Online-Portal der ZBS zu führen, hat diese zwischenzeitlich mit dem bundesweiten Nutzergremium der Fachanwendung Owi21 Gespräche geführt. Das Nutzergremium hat die Anregungen allerdings nicht aufgegriffen, sodass eine generelle Implementierung dieser Funktionalitäten in die Anwendung Owi21 nicht erfolgen wird. Derzeit prüft die ZBS zusammen mit dem Landesbetrieb Daten und Information eine Umsetzung mittels einer landesspezifischen Insellösung. Kann diese realisiert werden, sollen deren Auswirkungen auf den Personalbedarf der ZBS im Rahmen der Fortschreibung des Organisations- und Personalkonzepts überprüft werden.

Zu Ziffer 3.2 b) i.V.m. Ziffer 3.1 c):
Die Prüfungsfeststellung aufgreifend sollen aus Gründen der Haushaltsklarheit im kommenden Haushaltsaufstellungsverfahren alle Stellen zur spezialisierten Verkehrsüberwachung in der Titelgruppe 75 zusammengeführt werden. In der Titelgruppe würden damit alle Einnahmen und Ausgaben dargestellt, die im direkten Zusammenhang mit der Ahndung und Verfolgung von Verkehrsverstößen sowie der Betreuung der mobilen und semimobilen Geschwindigkeitsmessanlagen bzw. der Durchführung der Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen stehen. Es ist vorgesehen, die Bezeichnung der Titelgruppe in „Spezialisierte Verkehrsüberwachung, Ahndung und Verfolgung von Verkehrsverstößen“ zu ändern. Eine entsprechende Erläuterung im Haushaltsplan würde die Transparenz weiter erhöhen. In diesem Zusammenhang ist allerdings zu berücksichtigen, dass eine klare Abgrenzung im Bereich der Bearbeitung von Verkehrsunfällen und der Verkehrsüberwachung angesichts der fließenden Grenzen zwischen a) reiner Präventions- bzw. Überwachungstätigkeit sowie b) der Tätigkeit spezialisierter bzw. allgemeiner Organisationseinheiten nicht möglich ist.

Aus fachlichen Gründen war es erforderlich, die Leitung und stellvertretende Leitung der ZBS temporär Mitarbeitenden im 4. Einstiegsamt mit polizeifachlicher Ausbildung zu übertragen, welche auf Stellen der Polizeipräsidien geführt werden. Insbesondere die Beamtinnen und Beamten des 4. Einstiegsamtes der Polizei Rheinland-Pfalz werden – unabhängig von ihrer Spartenzuordnung (Schutzpolizei, Kriminalpolizei, Polizeiverwaltung) – bedarfsorientiert flexibel eingesetzt. Dies kann vereinzelt dazu führen, dass Polizeibeamtinnen und -beamte der Flächenpräsidien (Kapitel 03 10) beim Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik (Kapitel 03 24), beim Landeskriminalamt (Kapitel 03 12) oder bei der Hochschule der Polizei (Kapitel 03 13) eingesetzt werden und umgekehrt. Diese Flexibilität ist für die Personalverwaltung bei der Verwendung und dem Einsatz der Führungskräfte unbedingt notwendig. Vor diesem Hintergrund sind die im Stellenplan der ZBS enthaltene Planstelle der Besoldungsgruppe A 15 und eine weitere Stelle der Besoldungsgruppe A 13 (3. Einstiegsamt) aktuell unbesetzt. Diese werden für den Fall freigehalten, dass die bei der ZBS mit Leitungsaufgaben betraute Polizeibeamtin bzw. der Polizeibeamte in eine polizeioriginäre Tätigkeit (zurück-)wechseln und eine Besetzung mit Verwaltungsbeamtinnen und -beamten wieder erforderlich ist. So ist die mit der stellvertretenden Leitung der ZBS betraute Polizeibeamtin zwischenzeitlich in eine polizeioriginäre Funktion gewechselt.

Zwei Polizeibeamte des 3. Einstiegsamtes sind aufgrund der langjährigen Erfahrung im IT-Bereich der Bußgeldangelegenheiten bzw. im Rahmen einer präsidialinternen Förderverwendung bei der ZBS eingesetzt. Beide Polizisten werden auf Planstellen der Schutzpolizei in dem entsprechenden Stellenplanabschnitt bei Kapitel 03 10, Titel 422 01, geführt. Auch in diesen Fällen sind 2,0 Planstellen der Polizeiverwaltung bei Titel 422 75 zur Kompensation unbesetzt, um so auf einen möglichen Wechsel reagieren zu können.

Da in den genannten Fällen die Dauer der Zugehörigkeit zur ZBS nicht absehbar war und ist, wurde bislang von der Umsetzung von Stellen abgesehen.

Der im Einzelplan 03 enthaltene Haushaltsvermerk („Zur Gewährleistung einer ausgewogenen und sachgerechten … Personalbewirtschaftung bei der Polizei können … die Stellenpläne … wie ein gemeinsames Kapitel bewirtschaftet werden.“) wird nicht nur für Führungskräfte benötigt, sondern für die Verwendung aller Polizeibeamtinnen und -beamten gleichermaßen. Die Anregung des Rechnungshofs, den Haushaltsvermerk auf Führungskräfte zu beschränken, soll daher nicht aufgegriffen werden. Das Ministerium des Innern und für Sport wird zukünftig darauf achten, im Rahmen der Haushaltsaufstellung den jeweils aktuellen organisatorischen Stand in die Stellenpläne einzuarbeiten."

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vor­schlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag folgenden Beschluss empfohlen (Drucksache 18/7526S. 8):

"Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass im Aufstellungsverfahren für den Haushalt 2025/2026 alle Stellen zur spezialisierten Verkehrsüberwachung in der Titelgruppe 75 zusammengeführt werden und das Ministerium des Innern und für Sport zukünftig darauf achtet, im Rahmen der Haushaltsaufstellung den jeweils aktuellen organisatorischen Stand in die Stellenpläne einzuarbeiten.

Die Landesregierung wird aufgefordert,

a) über das Ergebnis der Prüfungen, das Organisations- und Personalkonzept und das festgestellte Potenzial zum Abbau besetzter Stellen zu berichten,"

b) über die Umsetzung der Optimierung der IT-Fachanwendung zu berichten und darauf hinzuwirken, dass deren Auswirkungen auf den Personalbedarf ermittelt werden und hierüber ebenfalls zu berichten,

c) über die Ermittlung der zur Personal- und Stellenbewirtschaftung erforderlichen unbesetzten Stellen zu berichten und nicht notwendige unbesetzte Stellen zu streichen."

Der Landtag hat diesen Beschluss im September 2023 gefasst.

Die Landesregierung hat dem Landtag wie folgt berichtet (Drucksache 18/8603 S. 7):

"Zu Buchstaben a) und b):
Der Rechnungshof hatte ein Potenzial zum Abbau besetzter Stellen im Umfang von 63,5 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) ermittelt. Gegenüber dem Zeitpunkt der Prüfungsfeststellungen hat sich die Anzahl der besetzten Stellen von ca. 260 VZÄ (Stand Mai 2022) auf ca. 234 VZÄ (Stand November 2023) und damit um ca. 26 VZÄ verringert. Ob und in welcher Höhe diese und ggf. weitere Stellen in den kommenden Jahren nicht mehr benötigt und gestrichen werden können, ist abhängig von den jeweiligen Rahmenbedingungen für die Zentrale Bußgeldstelle (ZBS) und wird mit dem Ministerium der Finanzen im Rahmen des jeweiligen Haushaltsaufstellungsverfahrens festgelegt. Für das Haushaltsaufstellungsverfahren 2025/2026 ist die dahingehende Prüfung zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen.
Nach dem bisherigen Ergebnis der Prüfungen des Ministeriums des Innern und für Sport können aufgrund von veränderten Rahmenbedingungen für die ZBS die durch den Rechnungshof als möglich identifizierten Personaleinsparungen jedenfalls nicht vollumfänglich realisiert werden. Unter Berücksichtigung des aktuellen Fallaufkommens besteht ein gegenüber den Prüfungsfeststellungen erhöhter Personalbedarf im Bereich der Bußgeldsachbearbeitung. In Teilbereichen der Zentralen Dienste, welche nicht Gegenstand der Prüfungen und der Betrachtungen des Rechnungshofs gewesen sind, besteht ebenfalls ein gegenüber dem aktuellen tatsächlichen Personalbestand zusätzlicher Personalbedarf.
Die Fallverteilung zwischen Verwarnungsgeld- und Bußgeldfällen hat sich gegenüber derjenigen zum Zeitpunkt der Prüfung durch den Rechnungshof hin zu den deutlich zeitaufwendigeren Bußgeldfällen verlagert. Die mittlere Fallverteilung beläuft sich zwischenzeitlich auf 26 % Bußgeldfälle (vormals 16 %) und 74 % Verwarnungsgeldfälle (vormals 84 %). Ohne Minderung der Arbeitsqualität werden sich die durch den Rechnungshof nicht zuletzt im Bereich der allgemeinen Bußgeldsachbearbeitung identifizierten personellen Einsparpotenziale daher nicht umfänglich realisieren lassen. Die Anzahl der jährlich durch die ZBS zu bearbeitenden Bußgeldfälle hat sich gegenüber dem Betrachtungszeitraum des Rechnungshofs von ca. 380.000 Bußgeldfällen auf ca. 520.000 Bußgeldfälle und damit um ca. 140.000 Bußgeldfälle erhöht. Dies entspricht gegenüber dem Zeitpunkt der Feststellungen des Rechnungshofs aktuell einem personellen Mehrbedarf im Bereich der allgemeinen Bußgeldsachbearbeitung von ca. 17,5 VZÄ. Weitergehende Aussagen sind erst im Zusammenhang mit den Festlegungen im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens möglich.
In Teilbereichen der Zentralen Dienste bei der ZBS, welche nicht Gegenstand der Betrachtung des Rechnungshofs gewesen sind (u. a. Briefpostein- und -ausgang, rechtssicheres Scannen, Bearbeitung eingehender elektronischer Post, Telefonie, Publikumsverkehr, Führerschein- und Fahrverbotsverwaltung), hat die ZBS auf Basis der durch den Rechnungshof angewandten Methodik zur Überprüfung des Personalbedarfs einen zusätzlichen Bedarf im Umfang von 4,75 VZÄ ermittelt. Damit im Zusammenhang stehen u. a. auch angestoßene digitale Transformationsprozesse im Kontext der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs, der Ausweitung automatisierter Arbeitsprozesse und der Einführung einer neuen Version der eingesetzten Fachanwendung Owi21 bei gleichzeitiger Reduzierung klassischer Poststellentätigkeiten. Die Einführung des elektronischen Rechitsverkehrs wird bislang nur im Rahmen eines Pilotversuchs und nicht flächendeckend praktiziert. Die Einführung der neuen Version 4 der Fachanwendung Owi21 befindet sich derzeit in der Vorbereitungsphase. Der technische Rollout und eine erste Testphase sollen im Jahr 2024 beginnen, abgeschlossen sein soll der Rollout im ersten Halbjahr 2025. Erst nach Abschluss des Transformationsprozesses und der Optimierung der IT-Fachanwendung können die Auswirkungen auf den Personalbedarf der ZBS ermittelt werden.

Zu Buchstabe c):
Sobald die avisierten Folgerungen aus den Prüfungsfeststellungen im bevorstehenden Haushaltsaufstellungsverfahren 2025/2026 gezogen sind, wird hierzu weiter berichtet werden.