Kommunalbericht 2019 - Vorbemerkungen

Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz legt seinen 21. Kommunalbericht vor. Der diesjährige Bericht enthält neben Ausführungen zur Haushaltslage der Gemeinden und Gemeindeverbände Beiträge zum Einsatz von Inklusionshelfern an Schulen sowie zur Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Betriebs von Begräbniswäldern durch Gemeinden. Außerdem wird dargestellt, dass sich Fraktionen des Gemeinderats bei der Rückforderung zweckwidrig verwendeter Mittel grundsätzlich nicht auf Vertrauensschutz berufen können und in der kommunalen Praxis gelegentlich Arbeitszeit und Urlaubsguthaben unzulässigerweise übertragen oder durch Entgelt ausgeglichen wurden.

Die Kommunalberichte dienen der beratenden Unterrichtung von Landtag und Landesregierung, der Unterstützung der Kommunalverwaltungen bei der Erledigung ihrer Aufgaben sowie den kommunalen Organen bei der Umsetzung ihrer Steuerungs- und Überwachungsbefugnisse.

Die Berichterstattung zur kommunalen Haushaltslage stützt sich wegen der größeren Aktualität vorwiegend auf die Statistiken über die kassenmäßigen Ergebnisse der laufenden Rechnung und der Kapitalrechnung (ohne besondere Finanzierungsvorgänge) bis 2018. Zahlenabweichungen gegenüber dem letztjährigen Kommunalbericht beruhen auf Berichtigungen der Statistik. Daten des Bezirksverbands Pfalz sind grundsätzlich nur im Rahmen des Ländervergleichs berücksichtigt.

Alle verwendeten statistischen Angaben geben den Stand zum Zeitpunkt der abschließenden Beratung des Kommunalberichts durch das Kollegium des Rechnungshofs wieder.

Im Interesse einer übersichtlichen Darstellung sind die Zahlen in den nachfolgenden Beiträgen regelmäßig gerundet. Hierdurch können Differenzen entstehen.

Die im Kommunalbericht zitierten Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften der Europäischen Union, des Bundes und des Landes können im Internet unter folgenden Adressen abgerufen werden:

Europarecht: http://eur-lex.europa.eu/homepage.html?locale=de,

Bundesrecht: http://www.gesetze-im-internet.de/index.html,

Landesrecht: http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/page/bsrlpprod.psml.

Soweit in den Beiträgen auf Kommunalberichte früherer Jahre hingewiesen wird, können diese in der Rubrik Kommunalberichte abgerufen werden.

Dem Kollegium des Rechnungshofs gehören an:

Präsident Jörg Berres, Vizepräsidentin Dr. Susanne Wimmer-Leonhardt, die Direktorinnen beim Rechnungshof Sylvia Schill und Dr. Elke Topp sowie die Direktoren beim Rechnungshof Hartmut Herle, Johannes Herrmann, Dr. Johannes Siebelt und Andreas Utsch.