Rechnungshöfe des Bundes und der Länder: Handreichung IT-Verbünde und IT-Kooperationen (Stand: Mai 2020)

1 Einleitung

Die öffentliche Verwaltung steht vor großen Herausforderungen. Die Digitalisierung hat tiefgreifende Auswirkungen auf die Aufgabenwahrnehmung, die Abläufe und die Organisationsstrukturen. Davon ist auch die Zusammenarbeit der öffentlichen Verwaltung aller Ebenen in Deutschland betroffen.

Insbesondere zum gemeinsamen Einkauf, zur Entwicklung, zur Pflege und zum Betrieb von Software haben sich IT-Verbünde, IT-Kooperationen und sonstige Formen der Zusammenarbeit der öffentlichen Verwaltung zwischen Bund, Ländern und Kommunen etabliert. Beispiele sind der Entwicklungsverbund KONSENS, die IT-Verbünde der Justiz sowie die Projekte und Anwendungen des IT-Planungsrats. Im Folgenden werden diese einheitlich als IT-Verbünde bezeichnet. Deren Bedeutung wird u. a. durch die Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) weiter zunehmen.

Mit dem "Leitfaden zur Gestaltung vertraglicher Software-Kooperationen"1 hat der IT-Planungsrat2 im Jahr 2014 Empfehlungen zur Umsetzung von vertraglichen Kooperationen zwischen Bund, Ländern und Kommunen im IT-Bereich zusammengefasst. Der Leitfaden knüpft an die vom IT-Planungsrat durchgeführte Evaluation der "Kieler Beschlüsse zur Weitergabe von Software zwischen Verwaltungsbehörden"3 an.

Unter Berücksichtigung des Leitfadens formuliert diese Handreichung auf Basis der Prüfungserfahrungen der Rechnungshöfe Mindestanforderungen zur Ausgestaltung von ITVerbünden. Die Checkliste konkretisiert diese Anforderungen.


  1. Vgl. Leitfaden zur Gestaltung vertraglicher Software-Kooperationen, IT-Planungsrat, 20. August 2014.
  2. Planungsrat für die IT-Zusammenarbeit der öffentlichen Verwaltung zwischen Bund und Ländern.
  3. Vgl. Gutachten "Evaluierung der Kieler Beschlüsse II", BearingPoint/PwC Legal/K&L Gates, August 2014, im Auftrag des IT-Planungsrats.