Jahresbericht 2018, Nr. 5 - Bearbeitung elektronisch übermittelter Daten zu Lohnersatzleistungen durch die Steuerverwaltung

- hohe Arbeitsrückstände, fiskalisch nicht lohnende Steuerveranlagungen -

Wesentliches Ergebnis der Prüfung

In über 400.000 Fällen, in denen die Träger von Sozialleistungen Daten über Lohnersatzleistungen der Steuerverwaltung übermittelt hatten, standen Steuerveranlagungen noch aus. Die Finanzämter hatten die Steuerpflichtigen noch nicht zur Abgabe von Steuererklärungen aufgefordert.

Der Abbau der Arbeitsrückstände und die künftige Bearbeitung der Daten zu Lohnersatzleistungen ist mit einem hohen Personalaufwand verbunden.

Die Steuerverwaltung beabsichtigt, nur Fälle mit Lohnersatzleistungen von mehr als 4.500 € jährlich aufzugreifen. Eine solche Vorgehensweise steht mit den gesetzlichen Vorgaben nicht im Einklang.