Jahresbericht 2020, Nr. 16 - Sportwissenschaftliche Lehre an Universitäten des Landes

- wirtschaftlicherer Ressourceneinsatz geboten -

Wesentliches Ergebnis der Prüfung

Die Technische Universität Kaiserslautern, die Universität Koblenz-Landau und die Johannes Gutenberg-Universität Mainz beachteten nicht, dass bei der Wahrnehmung von sportpraktischen Lehraufgaben eine höhere Lehrverpflichtung gilt. In Kaiserslautern und Landau wiesen die Lehrenden die Erfüllung der Lehrverpflichtung nicht oder nicht ordnungsgemäß nach. Im Übrigen waren Prüfungen durch die Dekane nicht dokumentiert.

An der Universität Koblenz-Landau führten Stellenumwandlungen in Verbindung mit neuen Beschäftigungsverhältnissen zu Personalmehrkosten von über 470.000 €. Begründende Unterlagen für die Entscheidung zur Personalausstattung und -struktur fehlten. Außerdem waren die Verfügbarkeit und Qualität von Studierendendaten verbesserungsbedürftig.

Möglichkeiten zur Kooperation und zur Entgelterhebung bei den Eignungsprüfungen für die Zulassung zum Studium der Sportwissenschaft wurden nicht hinreichend genutzt. 

Forderungen des Rechnungshofs · Stellungnahmen der Landesregierung · Parlamentarische Behandlung

(Teilziffer 3 des Jahresberichtsbeitrags)

3.1 Zu den nachstehenden Forderungen wurden die gebotenen Folgerungen bereits gezogen oder eingeleitet:

Der Rechnungshof hatte gefordert,

a) die Verfügbarkeit und Qualität der Studierendendaten an der Universität Koblenz-Landau zu verbessern,

b) auf eine stärkere Abstimmung und Kooperation der beiden Sportinstitute an der Universität Koblenz-Landau im Bereich Studium und Lehre zu achten,

c) die Zusammenarbeit der Sportinstitute und des Fachgebiets Sportwissenschaft insbesondere auch im Bereich der Sporteignungsprüfung zu intensivieren,

d) die Erhebung der Entgelte für die Teilnahme an der Eignungsprüfung zu regeln und eine bargeldlose Abwicklung zu gewährleisten,

e) auf eine einheitliche und praktikable Anwendung der Hochschullehrverordnung hinsichtlich der Lehrverpflichtung bei der Wahrnehmung von sportpraktischen Lehraufgaben hinzuwirken,

f) hochschuleinheitliche Verfahren für die Dokumentation der Erfüllung der Lehrverpflichtung und deren Prüfung durch die Dekane festzulegen,

g) auf einen Ausgleich der Minderleistungen bei der Erfüllung der Lehrverpflichtung hinzuwirken,

h) Stellenbeschreibungen und -bewertungen insbesondere für unbefristet beschäftigte wissenschaftliche Mitarbeiter zu fertigen,

i) Kapazitätsberechnungen an der Technischen Universität Kaiserslautern regelmäßig zu erstellen und diese bei der Entscheidung über die Personalausstattung zu berücksichtigen.

3.2 Folgende Forderungen sind nicht erledigt:

Der Rechnungshof hat gefordert,

a) den Entscheidungen über die Personalausstattung und -struktur an der Universität Koblenz-Landau belastbare Grundlagen, wie z. B. Personalbedarfsanalysen und Stellenbeschreibungen, zugrunde zu legen,

b) über die Ergebnisse der eingeleiteten Maßnahmen zu Nr. 3.1 Buchstaben c bis f zu berichten.

Die Landesregierung hat für das Entlastungsverfahren zu dem Beitrag folgende Stellungnahme abgegeben (Drucksache 17/11850 S. 36):

"Zu Ziffer 3.2 a):
Zu den Entscheidungsgrundlagen über die Personalausstattung und -struktur an der Universität Koblenz-Landau werden Gespräche geführt. Die Hochschulleitung hat im fraglichen Bereich bereits eine strategische Umstellung von Lehrkräften für besondere Aufgaben (Dauerstellen) auf wissenschaftliche Beschäftigte (befristet) veranlasst.

Zu Ziffer 3.2 b) i. V. m. Ziffer 3.1 c) und d):
Das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (MWWK) befürwortet die vom Rechnungshof angeregte engere Kooperation in Bezug auf die Eignungsprüfungen. Es teilt aber auch die u. a. von der Johannes Gutenberg-Universität Mainz geäußerten Bedenken, dass längere Anreisen für die Bewerber nachteilig sind. Es sind Gespräche mit den drei betroffenen Universitäten, auch zu den Entgeltregelungen und zur bargeldlosen Abwicklung, geplant.

Zu Ziffer 3.2 b) i. V. m. Ziffer 3.1 e) und f):
Das MWWK hat bereits angekündigt, dass nach der Novelle des Hochschulgesetzes eine Überarbeitung der Hochschullehrverordnung angegangen werden kann und soll. Im Zuge dieser Beratungen sollen die vom Rechnungshof gegebenen Hinweise zu einer einheitlicheren Verfahrensweise hinsichtlich der Anrechnung und Kontrolle der Lehrverpflichtungen und Anrechnung von sportpraktischen Exkursionen und von Kolloquien sowie zur Verbesserung der Dokumentation umgesetzt werden."

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vor­schlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag folgenden Beschluss empfohlen (Drucksache 17/12710 S. 12):

"Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass

a) Prüfungserkenntnisse des Rechnungshofs bezüglich einer stärkeren Kooperation von Sportinstituten an verschiedenen Standorten einer Universität im Bereich Studium und Lehre berücksichtigt werden,

b) im Rahmen der Überarbeitung der Hochschullehrverordnung die Hinweise des Rechnungshofs zu einer einheitlicheren Verfahrensweise hinsichtlich der Anrechnung von Lehrveranstaltungen bei sportpraktischen Lehraufgaben und der Kontrolle der Erfüllung der Lehrverpflichtungen sowie zur Verbesserung der Dokumentation umgesetzt werden,

c) die Universitäten den Nachweis der Erfüllung der Lehrverpflichtung sicherstellen wollen,

d) auf einen Ausgleich der Minderleistungen bei der Erfüllung der Lehrverpflichtung hingewirkt wird,

e) Stellenbeschreibungen und -bewertungen insbesondere für unbefristet beschäftigte wissenschaftliche Mitarbeiter gefertigt werden,

f) die Technische Universität Kaiserslautern künftig häufiger Kapazitätsberechnungen erstellen und diese bei der Entscheidung über die Personalausstattung berücksichtigen wird.

Die Landesregierung wird aufgefordert, über die Ergebnisse der Gespräche

a) zu einer engeren Kooperation der Universitäten in Bezug auf die Eignungsprüfungen sowie zu den Entgeltregelungen und zur bargeldlosen Abwicklung,

b) zu den Entscheidungsgrundlagen über die Personalausstattung und -struktur an der Universität Koblenz-Landau

zu berichten."

Der Landtag hat diesen Beschluss im August 2020 gefasst.

Die Landesregierung hat dem Landtag wie folgt berichtet (Drucksache 17/14372 S. 18):

"Zu Buchstabe a):

Das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat mit den drei Universitäten (TU Kaiserslautern, Universität Koblenz-Landau, Universität Mainz) getagt und sich abgestimmt.

Seitens der Universitäten wurde dabei betont, dass die Eignungsprüfungen der drei Universitäten nach einer einheitlichen Prüfungsordnung ablaufen. Alle drei Universitäten sehen eine engere Kooperation über das aktuelle Stadium hinaus als sinnvoll an. Mit der Zusammenlegung der TU Kaiserslautern und dem Standort Landau der Universität Koblenz-Landau laufen hierzu schon Abstimmungsprozesse, die auf eine gemeinsame Organisation von Eignungsprüfungen abzielen.

Eine Zusammenlegung der Eignungsprüfungen wird seitens der Universitäten nicht als zielführend im Sinne von Synergien oder Einsparungsmaßnahmen angesehen. Es ist nicht erkennbar, wie durch eine Zusammenlegung tatsächliche Einsparungen generiert werden. Darüber hinaus ist auch zu beachten, dass Eignungsprüfungen an den Standorten durchaus auch dazu dienen, Studieninteressierte für die eigene Universität zu werben. Durch einen zentralen Standort oder ein rotierendes System würde dies konterkariert.

Die Universitäten planen derzeit die bargeldlose Abwicklung.

Hinsichtlich der Vereinheitlichung der Prüfungsgebühr sind alle drei Universitäten bereit, sich auf einen gemeinsamen Satz zu einigen. Allerdings liegt aktuell kein Tatbestand für die Erhebung von Gebühren für Eignungsprüfungen nach dem Besonderen Gebührenverzeichnis vor. Es wird derzeit geprüft, ob ein solcher Tatbestand aufgenommen werden kann.

Zu Buchstabe b):

Aufgrund der durch das Neustrukturierungsgesetz anstehenden Trennung der Standorte Koblenz und Landau der Universität Koblenz-Landau und der anschließenden Zuordnung des Standortes Landau zur Technischen Universität Kaiserslautern wird derzeit von einer Erörterung und Umsetzung von Entscheidungsgrundlagen über die Personalausstattung und -struktur Abstand genommen. Die Universität ist aktuell mit der komplexen Aufgabe befasst, grundsätzlich die Personalressourcen für die avisierte Trennung zu verteilen.

Ferner steht mit der Zusammenführung von Kaiserslautern und Landau auch in Punkten der Personal- und Ressourcenallokation eine grundsätzliche Klärung für das neue Universitätsgefüge an. Entscheidungen an dieser Stelle könnten der Strategieplanung der gemeinsamen Universität vorgreifen."

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vor­schlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag empfohlen, die Angelegenheit im Rahmen des Entlastungsverfahrens für erledigt zu erklären (Drucksache 18/1075 S. 21).

Der Landtag hat diesen Beschluss im September 2021 gefasst.