Organisation und Personalbedarf der Verbandsgemeindeverwaltungen (2016)

1 Allgemeines

1.1 Anlass und Ziel der Prüfung

In Rheinland-Pfalz gibt es 150 Verbandsgemeinden1. Die Personalausgaben2 dieser Gebietskörperschaftsgruppe betrugen 2015 insgesamt 659,2 Mio. €3. Dies entsprach einem Anteil von fast 46 % an den Gesamtausgaben4 der Verbandsgemeinden.

Eine wirtschaftliche Verwaltungsführung hängt wesentlich von den organisatorischen und personellen Verhältnissen ab. Im Hinblick auf die Höhe der Personalausgaben kommt einer an den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit5 orientierten Personalausstattung besondere Bedeutung zu.

Der Rechnungshof hat sich zuletzt 1994 grundlegend zur Organisation und zu dem Personalbedarf der Verbandsgemeindeverwaltungen gutachtlich geäußert6. Dabei wurden - unterteilt nach Größenklassen - einwohnerbezogene Anhaltswerte für den Personalbedarf ermittelt.

Die Ergebnisse aus dem Jahr 1994 sind mittlerweile für die Untersuchung des Personalbedarfs nicht mehr geeignet. Insbesondere Änderungen im Aufgabenbestand, der Verwaltungsorganisation sowie der IT-Ausstattung erforderten eine Überarbeitung des Gutachtens.

So wurde beispielsweise im Jahr 2007 die kommunale Doppik eingeführt mit wesentlichen Auswirkungen auf Planung, Bewirtschaftung und Abschluss der Haushalte. Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz (GStB) hat im Jahr 2011 sein Organisationsmodell "Gemeinde21" fortgeschrieben, das weitere Straffungen im Verwaltungsaufbau vorsieht. Im Bereich der Informationstechnik wurden zunehmend Standorte vernetzt und in mittlerweile nahezu sämtlichen Aufgabenbereichen wird die Sachbearbeitung durch den Einsatz von Software unterstützt.

Der Rechnungshof hatte die Aktualisierung seines Gutachtens zunächst zurückgestellt, bis sich die Auswirkungen der Gebiets- und Verwaltungsreform im Bereich der Verbandsgemeinden abzeichneten.

Die Prüfung zielte darauf ab, Maßstäbe für eine angemessene Personalausstattung sowie sachgerechte Aufgabenerledigung und Organisation der Verbandsgemeindeverwaltungen zu gewinnen. Die Ergebnisse können von den Verwaltungen sowie den Aufsichts- und Prüfungsbehörden herangezogen werden, um den Personalaufwand insgesamt sowie für ausgewählte Fach- und Aufgabenbereiche zu beurteilen.

Darüber hinaus lassen sich die Anhaltswerte bei vergleichbaren Voraussetzungen auch zur Personalbemessung bei den Verwaltungen kreisangehöriger verbandsfreier Gemeinden7 verwenden.

Die im Gutachten zitierten Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften des Bundes und des Landes können bei Bedarf im Internet unter folgenden Adressen aufgefunden werden:

Bundesrecht: http://www.gesetze-im-internet.de/index.html

Landesrecht: http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/page/bsrlpprod.psml.

Soweit nachfolgend Kommunalberichte des Rechnungshofs zitiert werden, können diese auf den Internetseiten des Rechnungshofs aufgerufen werden.

Sämtliche nachfolgenden Zahlenangaben (auch in den Anlagen) sind grundsätzlich gerundet. Dadurch können ausgewiesene Summenwerte von der Summierung der Einzelwerte geringfügig abweichen.


  1. Stand: 1. März 2016.
  2. Einschließlich Ausgaben für Ehrenamtliche, Beiträge zu Sozialversicherungen, Umlagen an Versorgungskassen und Beihilfen.
  3. Aktuellere Angaben lagen nicht vor.
  4. Bruttoausgaben der laufenden Rechnung und der Kapitalrechnung.
  5. § 93 Abs. 3 GemO. Die für Gemeinden geltenden Bestimmungen der Gemeindeordnung beziehen sich grundsätzlich auch auf Verbandsgemeinden (§ 64 Abs. 2 GemO).
  6. Gutachten "Organisation und Personalbedarf der Verbandsgemeindeverwaltungen" vom 21. Februar 1994 (Az.: 6-1007-765).
  7. Ohne große kreisangehörige Städte.