Jahresbericht 2024, Nr. 6 - Anwendung ausgewählter Bereiche des Tarifrechts beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz

- Mängel bei der Anwendung des Tarifrechts, lückenhafte Aktenführung -

Wesentliches Ergebnis der Prüfung

Der Landesbetrieb Mobilität gewährte neu eingestellten Beschäftigten häufig zu hohe Erfahrungsstufen oder berücksichtigte unzulässig Zeiten, die zu vorzeitigen Stufenaufstiegen führten. Überzahlungen waren die Folge.

Zulagen gewährte der Landesbetrieb teilweise tarifwidrig und oftmals ohne den Nachweis des Vorliegens der Voraussetzungen.

Bindende Hinweise des Ministeriums der Finanzen zur Durchführung des Tarifvertrags und zur Dokumentation wurden nicht durchgängig beachtet.

Die Eingruppierung von Beschäftigten war teilweise fehlerhaft. Erforderliche Arbeitsplatzbeschreibungen lagen häufig nicht vor.