Jahresbericht 2019, Nr. 18 - Förderung der Schulsozialarbeit durch das Land

- unzureichende Ausgestaltung und Umsetzung des Förderverfahrens -

Wesentliches Ergebnis der Prüfung

Das Land förderte die Schulsozialarbeit in uneinheitlicher Höhe. Bei einer einheitlichen Förderpraxis hätten in den geprüften Fällen allein 2017 Mittel von fast 413.000 € weniger aufgewendet werden müssen. Teilweise fehlte als Grundlage der Förderung das von Jugendhilfe und Schule zu erarbeitende Konzept.

Förderungen wurden oftmals erst nach Projektbeginn gewährt. Beispielsweise wurden 2016 Zuwendungen von mehr als 6,4 Mio. € bewilligt, ohne dass Ausnahmen von dem Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns zugelassen waren.

Zuwendungen von insgesamt 564.000 € wurden zu Unrecht gewährt. Honorarkosten und zu hohe Vergütungen waren nicht zuwendungsfähig. Sach- und Verwaltungskosten waren nicht nachgewiesen. Bei Stellenvakanzen unterblieb die gebotene Kürzung der Förderung.

Hinreichend konkrete Regelungen der Arbeits- und Urlaubszeiten der Schulsozialarbeiter fehlten. Entsprechende Nachweise wurden hierzu nicht geführt.

Erfolgskontrollen wurden nicht durchgeführt. Messbare Ziele waren nicht definiert.