Jahresbericht 2020 - Vorbemerkungen

Der Rechnungshof übersendet dem Landtag und der Landesregierung den Jahresbericht 2020.1 In dem Bericht ist das Ergebnis der Prüfung durch den Rechnungshof zusammengefasst, soweit es für die Entlastung der Landesregierung von Bedeutung sein kann. Er enthält neben den aktuellen Prüfungsergebnissen des Jahres 2019 auch Feststellungen zu früheren Haushaltsjahren.2 Die Bemerkungen zur Haushaltsrechnung betreffen das Jahr 2018, für das die Landesregierung Entlastung beantragt hat.

Die Prüfung war - wie in den Vorjahren - auf Teilbereiche beschränkt.3 Aus der Bildung von Schwerpunkten ergibt sich, dass über einige Verwaltungen mehr als über andere berichtet wird.

Dem Rechnungshof wurden in dem Zeitraum von September bis Dezember 2019 Entwürfe zur Haushaltsrechnung und im Dezember 2019 die Haushaltsrechnung 2018 zugeleitet.

Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurden in dem Bericht Betragsangaben gerundet. Zur besseren Lesbarkeit wurden lediglich männliche Bezeichnungen verwendet, die die jeweilige weibliche Form mit einschließen.

Mit der Darstellung der wesentlichen Ergebnisse aus der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes erfüllt der Rechnungshof seinen Verfassungs- und Gesetzesauftrag. Landtag und Landesregierung erhalten Aufschlüsse darüber, in welchen Bereichen die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung verbessert werden kann.

Die geprüften Verwaltungen erhielten Gelegenheit, sich zu den Prüfungsfeststellungen zu äußern.4 Stellungnahmen sind bei der Darstellung der Prüfungsergebnisse berücksichtigt, soweit sie dem Rechnungshof bis zur endgültigen Beschlussfassung des Kollegiums über den Jahresbericht vorgelegen haben.

Der Rechnungshof hat die Haushalts- und Wirtschaftsführung des ZDF für die Geschäftsjahre ab 2014 geprüft. Schwerpunkt der Prüfung waren Aspekte der Nachhaltigkeit. Die Beratende Äußerung hierzu hat der Rechnungshof am 8. November 2018 dem Intendanten des ZDF übermittelt. Der Finanzausschuss des Verwaltungsrates des ZDF hat in seiner Sitzung am 14. April 2019 den Bericht behandelt. Den Abschließenden Bericht im Sinne des § 14a Rundfunkstaatsvertrag über die Beratende Äußerung5 hat der Rechnungshof allen Landtagen und Landesregierungen mit Schreiben vom 6. Dezember 2019 zur Unterrichtung zugeleitet. Der Ausschuss für Medien, Digitale Infrastruktur und Netzpolitik des Landtags Rheinland-Pfalz hat in der Sitzung am 23. Januar 2020 von der Unterrichtung Kenntnis genommen.

Der Rechnungshof wird 2020 einen Kommunalbericht vorlegen.

Die Prüfung der Jahresrechnung 2018 über die Ausgaben für den Verfassungsschutz6 wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2020 durchgeführt werden.

Dem Kollegium des Rechnungshofs gehören an:

Präsident Jörg Berres, Vizepräsidentin Dr. Susanne Wimmer-Leonhardt, die Direktorinnen und Direktoren beim Rechnungshof Sylvia Schill, Dr. Elke Topp, Hartmut Herle, Johannes Herrmann, Dr. Johannes Siebelt und Andreas Utsch.


  1. Artikel 120 Abs. 2 Verfassung für Rheinland-Pfalz vom 18. Mai 1947 (VOBl. S. 209), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Mai 2015 (GVBl. S. 35), BS 100-1, § 97 Abs. 1 Landeshaushaltsordnung (LHO) vom 20. Dezember 1971 (GVBl. 1972 S. 2), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl. S. 333), BS 63-1.
  2. § 97 Abs3 LHO.
  3. § 89 Abs. 2 LHO.
  4. § 96 Abs. 1 LHO.
  5. Drucksache 17/10822.
  6. Einzelplan 03 Ministerium des Innern und für Sport, Kapitel 03 01 Ministerium, Titel 533 01 Sachausgaben des Verfassungsschutzes, Titel 812 06 Investitionsausgaben des Verfassungsschutzes.