Jahresbericht 2022, Nr. 9 - EGH-Entwicklungsgesellschaft Hahn mbH

- Steuerung und Kontrolle ihrer Tochtergesellschaft unzureichend -

Wesentliches Ergebnis der Prüfung

Die EGH-Entwicklungsgesellschaft Hahn mbH, deren Stammkapital das Land überwiegend hält, ging eine Minderheitsbeteiligung an der LPB-Hahn Solar GmbH ein. Auf deren Geschäftstätigkeit hatte sie kaum Einfluss.

Seit der Gründung der LPB-Hahn Solar GmbH im Jahr 2011 erhielt die EGH-Entwicklungsgesellschaft Hahn mbH lediglich zweimal die vereinbarte Vorabausschüttung aus dem Jahresüberschuss der LPB-Hahn Solar GmbH. Ursächlich hierfür waren unter anderem hohe, vermeidbare Aufwendungen der Tochtergesellschaft.

Die LPB-Hahn Solar GmbH wurde nicht hinreichend überwacht. Ihre Buchhaltung wies zahlreiche Unstimmigkeiten auf. Geschäfts- oder Businesspläne gab es nicht.

Forderungen des Rechnungshofs · Stellungnahmen der Landesregierung · Parlamentarische Behandlung

(Teilziffer 3 des Jahresberichtsbeitrags)

Folgende Forderungen sind nicht erledigt:

Der Rechnungshof hat gefordert,

a) die Vertreter des Landes künftig ihre Einflussmöglichkeiten stärker wahrnehmen und darauf hinwirken, dass auch bei Tochtergesellschaften die Interessen des Landes verfolgt und Auskunfts- und Einsichtsrechte intensiver wahrgenommen werden,

b) der Verkauf der Anteile an der LPB zeitnah unter Berücksichtigung der offenen Ansprüche der EGH abgeschlossen wird oder die EGH die Ausschüttung für das Jahr 2012 einfordert und darauf achtet, dass die Ansprüche ab dem Jahr 2015 auf Vorabausschüttung aus dem Jahresüberschuss der LPB zeitnah befriedigt werden,

c) das Land den Verkaufsprozess für die Grundstücke mit der HNA Airport Group GmbH unter Berücksichtigung des laufenden Insolvenzverfahrens über deren Vermögen zügig vorantreibt, um die Grundstücke ggf. anderweitig vermarkten zu können,

d) das Land zusammen mit dem Zweckverband eine Gesamtlösung für die Zukunft der EGH findet.

Die Landesregierung hat für das Entlastungsverfahren zu dem Beitrag folgende Stellungnahme abgegeben (Drucksache 18/3200 S.13):

"Zu Ziffer 3 a):
Soweit der Rechnungshof vorträgt, dass die Organe der EGH-Entwicklungsgesellschaft Hahn mbH (EGH) bei der Führung ihrer Beteiligung an der LPB-Hahn-Solar GmbH ihre Auskunfts- und Einsichtsrechte nicht ausreichend wahrgenommen hätten bzw. diese Beteiligung hätte stärker kontrolliert werden sollen, so teilt die Landesregierung diese Einschätzung nicht. Wie der Rechnungshof richtigerweise vorträgt, handelt es sich bei der Beteiligung der EGH an der LPB-Hahn-Solar GmbH um eine Minderheitsbeteiligung. Daher sind die Einwirkungsmöglichkeiten gegen den Willen des Mehrheitsgesellschafters per se stark eingeschränkt. Die Landesregierung vermag nicht zu erkennen, dass die Geschäftsführung der EGH oder der Aufsichtsrat ihre Gesellschafterrechte im Hinblick auf die Beteiligung an der LPB-Hahn-Solar GmbH nur unzureichend wahrgenommen hätten. Weitere Maßnahmen der EGH - über die getroffenen hinaus - wären nur mit einem unvertretbar hohen Kostenrisiko umsetzbar gewesen.

Zu Ziffer 3 b) bis d):
Soweit der Rechnungshof weiter vorträgt, dass er den Verkauf der Anteile an der LPB- Hahn-Solar GmbH empfiehlt, den Verkauf der Optionsflächen beschleunigt sehen möchte und darum bittet, Überlegungen zum weiteren Bestand der EGH anzustellen, so ist sich die Landesregierung über diese Punkte mit dem Rechnungshof einig. Über den Verkauf der Anteile an der LPB-Hahn-Solar GmbH wird derzeit mit einem Interessenten verhandelt, das weitere Vorgehen in Bezug auf die sog. „Optionsflächen“ wird derzeit mit dem Insolvenzverwalter intensiv besprochen und klar ist auch, dass nach Abschluss der beiden vorstehenden Punkte, die die wesentlichen Bestandteile der EGH betreffen, über den Fortbestand der EGH zu gegebener Zeit nachgedacht werden muss."

Der Rechnungshof nimmt bei Bedarf zum Bericht der Landesregierung Stellung.

Zu Ziffer 3 a:

Zur Stellungnahme der Landesregierung zur Forderung, dass die Vertreter des Landes künftig ihre Einflussmöglichkeiten stärker wahrnehmen und darauf hinwirken, dass auch bei Tochtergesellschaften die Interessen des Landes verfolgt und Auskunfts- und Einsichtsrechte intensiver wahrgenommen werden, merkt der Rechnungshof das Folgende an:

Der Rechnungshof erachtet weiterhin eine engere Überwachung und Kontrolle der LPB durch die EGH für geboten. Obwohl die EGH nur eingeschränkte Einwirkungsmöglichkeiten auf die LPB, die selbst keinen Aufsichtsrat besitzt, hat, könnte die Über­wachung und Kontrolle insbesondere durch die stärkere Wahrneh­mung der Auskunftsrechte gegenüber der Geschäftsführung und durch Fragen und Beratungen in der Gesellschafterversammlung der LPB erfolgen. Ein unvertretbar hohes Kostenrisiko vermag der Rechnungshof hierbei nicht zu erkennen.

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vor­schlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag folgenden Beschluss empfohlen (Drucksache 18/4302 S. 7):

"Die Landesregierung wird aufgefordert,

a) darauf hinzuwirken, dass die EGH die Überwachung und Kontrolle gegenüber der Geschäftsführung und in der Gesellschafterversammlung der LPB verstärkt, und über die Ergebnisse der eingeleiteten Maßnahmen,

b) über den Fortgang der Verhandlungen zum Verkauf der Anteile der EGH an der LPB unter Berücksichtigung bestehender Ansprüche aus den Regelungen zur Vorabausschüttung,

c) über den Fortgang der Verkaufsverhandlungen bezüglich der „Optionsflächen“ im Eigentum der EGH und

d) nach Abschluss des Verkaufs der EGH-Anteile an der LPB und dem Abschluss der Verhandlungen über die „Optionsflächen“ über eine Gesamtlösung für die Zukunft der EGH

zu berichten."

Der Landtag hat diesen Beschluss im November 2022 gefasst.

Die Landesregierung hat dem Landtag wie folgt berichtet (Drucksache 18/5310 S. 8)

"Zu Buchstabe a):

Der Aufsichtsrat hat den Geschäftsführer der EGH-Entwicklungsgesellschaft Hahn mbH (EGH) aufgefordert, zukünftig verstärkt die Kontroll- und Prüfrechte des Minderheitsgesellschafters EGH innerhalb der LPB Hahn Solar GmbH (LPB) wahrzunehmen.

Zu Buchstabe b):

Im Zusammenhang mit dem seitens der Mehrheitsgesellschafterin der LPB geäußerten Interesse am Kauf der Geschäftsanteile der EGH an der LPB wurde die Erstellung eines Gutachtens zum Wert dieser Gesellschaftsanteile bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt, um einen marktüblichen Preis einschätzen und erzielen zu können.

Zu Buchstabe c):

Mit Nachricht vom 1. August 2022 wurden sowohl der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) als auch die EGH durch den Insolvenzverwalter der HNA Airport Group GmbH informiert, dass der Investor keine weitere Verlängerung des Optionsrechts wünscht. Die Flächen stehen demnach für den offenen Verkauf frei. Derzeit wird mit dem LBB über das weitere Vorgehen beraten. Es bestehen Überlegungen, die Grundstücke an den LBB zu übertragen, um eine Veräußerung aus einer Hand vornehmen zu können.

Zu Buchstabe d):

Mit Verkauf der Anteile an der LPB und der Grundstücke entfiele der Grund der Beteiligung und die Auflösung der EGH ist voranzubringen."

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vorschlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag empfohlen, die Landesregierung aufzufordern, "über

– den Fortgang der Verhandlungen zum Verkauf der Anteile der EGH an der LPB Hahn Solar GmbH (LPB) unter Berücksichtigung bestehender Ansprüche aus den Regelungen zur Vorabausschüttung,

– die Überlegungen zur Übertragung der Grundstücke der EGH an den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung
(Landesbetrieb LBB),

– eine Gesamtlösung für die Zukunft der EGH nach Abschluss des Verkaufs der EGH-Anteile an der LPB und nach dem erwogenen Übertrag der Grundstücke der EGH auf den Landesbetrieb LBB"

möglichst bald zu berichten (Drucksache 18/7526 S. 20).

Der Landtag hat diesen Beschluss im September 2023 gefasst.

Die Landesregierung hat dem Landtag wie folgt berichtet (Drucksache 18/8603 S. 38):

"Das Land steht mit dem Erwerber des Flughafens in Verhandlungen u. a. über eine Übertragung der Gesellschaftsanteile des Landes an der EGH. Ob dies zum Erfolg führt, ist offen. Andernfalls wäre über das weitere Vorgehen erneut zu befinden."