Jahresbericht 2018 - Vorbemerkungen

Der Rechnungshof übersendet dem Landtag und der Landesregierung den Jahresbericht 20181. In dem Bericht ist das Ergebnis der Prüfung durch den Rechnungshof zusammengefasst, soweit es für die Entlastung der Landesregierung von Bedeutung sein kann. Er enthält neben den aktuellen Prüfungsergebnissen des Jahres 2017 auch Feststellungen zu früheren Haushaltsjahren2. Die Bemerkungen zur Haushaltsrechnung betreffen das Jahr 2016, für das die Landesregierung Entlastung beantragt hat.

Die Prüfung war - wie in den Vorjahren - auf Teilbereiche beschränkt3. Aus der Bildung von Schwerpunkten ergibt sich, dass über einige Verwaltungen mehr als über andere berichtet wird.

Dem Rechnungshof wurden in dem Zeitraum von September bis Dezember 2017 Entwürfe zur Haushaltsrechnung und im Dezember 2017 die Haushaltsrechnung 2016 zugeleitet.

Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurden in dem Bericht Betragsangaben gerundet. Zur besseren Lesbarkeit wurden lediglich männliche Bezeichnungen verwendet, die die jeweilige weibliche Form mit einschließen.

Mit der Darstellung der wesentlichen Ergebnisse aus der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes erfüllt der Rechnungshof seinen Verfassungs- und Gesetzesauftrag. Landtag und Landesregierung erhalten Aufschlüsse darüber, in welchen Bereichen die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung zu verbessern ist.

Die geprüften Verwaltungen erhielten Gelegenheit, sich zu den Prüfungsfeststellungen zu äußern4. Stellungnahmen sind bei der Darstellung der Prüfungsergebnisse berücksichtigt, soweit sie dem Rechnungshof bis zur endgültigen Beschlussfassung des Kollegiums über den Jahresbericht vorgelegen haben.

Der Rechnungshof hat die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation in Ludwigshafen (LMK) für die Haushaltsjahre 2010 bis 2014 geprüft. In die Prüfung hat er die Tochter der LMK, die medien+bildung.com gGmbH (m+b.com), einbezogen. Schwerpunkt der Prüfung war die Förderung der Medienkompetenz. Den Bericht über die Prüfung hat der Rechnungshof dem Landtag mit Schreiben vom 6. Juni 2017 zur Unterrichtung zugeleitet. Der federführende Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags hat in seiner Sitzung am 17. August 2017 von der Unterrichtung Kenntnis genommen5.

Der Rechnungshof wird 2018 einen Kommunalbericht vorlegen.

Die Prüfung der Jahresrechnung 2016 über die Ausgaben für den Verfassungsschutz6 wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2018 durchgeführt werden.

Dem Kollegium des Rechnungshofs gehören an:

Präsident Jörg Berres, Vizepräsident Prof. Dr. Hannes Kopf, die Direktorinnen und Direktoren beim Rechnungshof Sylvia Schill, Dr. Elke Topp, Hartmut Herle, Johannes Herrmann, Dr. Johannes Siebelt und Andreas Utsch.


  1. Artikel 120 Abs. 2 Verfassung für Rheinland-Pfalz vom 18. Mai 1947 (VOBl. S. 209), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Mai 2015 (GVBl. S. 35), BS 100-1, § 97 Abs. 1 Landeshaushaltsordnung (LHO) vom 20. Dezember 1971 (GVBl. 1972 S. 2), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2015 (GVBl. S. 467), BS 63-1.
  2. § 97 Abs. 3 LHO.
  3. § 89 Abs. 2 LHO.
  4. § 96 Abs. 1 LHO.
  5. Drucksache 17/3261 und Landtags-Vorlage 17/1811.
  6. Einzelplan 03 Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur, Kapitel 03 01 Ministerium, Titel 533 01 Sachausgaben des Verfassungsschutzes, Titel 812 06 Investitionsausgaben des Verfassungsschutzes.