Jahresbericht 2021, Nr. 14 - RLP AgroScience GmbH

- wesentliche Forderungen aus einer vorherigen Prüfung nicht umgesetzt -

Wesentliches Ergebnis der Prüfung

Das Land gewährte der RLP AgroScience GmbH Zuschüsse von 2,1 Mio. € jährlich. Die Zielsetzung und strategische Ausrichtung der Gesellschaft waren nach wie vor unklar.

Die überarbeitete Kosten- und Leistungsrechnung war weiterhin nicht bedarfsgerecht ausgestaltet und für Steuerungszwecke ungeeignet. Eine verursachungsgerechte Zuordnung der Personalkosten und eine sachgerechte Aufteilung der Gemeinkosten waren nicht sichergestellt.

Für die Geschäftsführung war ein Repräsentationsbudget noch immer nicht eingerichtet. Es gab keine Regelung, welche Beträge für interne und externe Repräsentationszwecke ausgegeben werden dürfen.

Forderungen des Rechnungshofs · Stellungnahmen der Landesregierung · Parlamentarische Behandlung

(Teilziffer 3 des Jahresberichtsbeitrags)

3.1 Zu den nachstehenden Forderungen wurden die gebotenen Folgerungen bereits gezogen oder eingeleitet:

Der Rechnungshof hatte gefordert, über die Vertreter des Landes in den Gesellschaftsgremien darauf hinzuwirken, dass

a) die RLP AgroScience GmbH ausgehend von dem Beratungsbedarf des Landes und den Erwartungen der Zielgruppen strategisch neu ausgerichtet und dabei durch den Gesellschafter, den Aufsichtsrat und Wissenschaftlichen Beirat eng begleitet wird,

b) die Kosten- und Leistungsrechnung auch im Hinblick auf eine wirksame Steuerung der Gesellschaft durch Geschäftsführung und Aufsichtsrat verbessert wird,

c) die Erlöse aus der Grundförderung auf die einzelnen Bereiche der Gesellschaft nach der Höhe der anfallenden Projektkosten aufgeteilt werden,

d) für Repräsentationsausgaben ein Budget eingerichtet wird sowie die Ausgaben begrenzt und Richtlinien für die Verwaltung des Budgets erarbeitet werden.

3.2 Folgende Forderung ist nicht erledigt:

Der Rechnungshof hat gefordert, über die Ergebnisse der eingeleiteten Maßnahmen zu Nr. 3.1 zu berichten.

Die Landesregierung hat für das Entlastungsverfahren zu dem Beitrag folgende Stellungnahme abgegeben (Drucksache 17/15003 S. 29):

"Zu Ziffer 3.2 i.V.m. Ziffer 3.1 a):

Gesellschafter und Aufsichtsrat sind, auch gestützt auf die Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirats der RLP AgroScience GmbH, der Auffassung, dass die Erwartungen des Landes im Gesellschaftsvertrag hinreichend verankert sind und den zutreffend definierten Rahmen für die Forschungsausrichtung der Gesellschaft bilden.

Auf der Grundlage des von der Geschäftsführung erarbeiteten Strategiepapiers und der im Gesellschaftsvertrag weit gefassten Zweckbestimmung beschäftigen sich der Wissenschaftliche Beirat, der Aufsichtsrat und auch der Gesellschafter mit laufenden und geplanten Projekten, nicht zuletzt um flexibel auf sich ändernde Anforderungen aus der landwirtschaftlichen Praxis durch wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn reagieren zu können. Beispielhaft seien Projekte zu den Themen Klimawandel, Bekämpfung invasiver Schädlingspopulationen, umweltverträgliche Pflanzenschutzmittel oder die geodatenbasierte Informationsbereitstellung für den Agrarsektor (Digitalisierung) genannt, die von hohem Interesse für das Land sind.

Der Aufsichtsrat nimmt somit unmittelbar Einfluss auf die Koordination und Konzentration der Kernforschungsfelder im Landesinteresse und die wirtschaftliche Entwicklung. Die Ergebnisse der Forschungstätigkeiten richten sich überwiegend an Adressaten der in Rheinland-Pfalz besonders durch den Anbau der Sonderkulturen Wein, Obst und Gemüse geprägten Agrarbranche sowie an öffentlichkeitsrelevante Interessengruppen hinsichtlich Umweltschonung und Erhaltung der Biodiversität.

Zu Ziffer 3.2 i.V.m. Ziffer 3.1 b):

Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2020 die Geschäftsführung beauftragt, die Weiterentwicklung des Kosten-Leistungs-Controllings, das den nachfolgenden Anforderungen genügt, durch die neue Steuerberatungsgesellschaft begleiten zulassen:

  • verursachungsgerechte Zuordnung von Einzel- und Gemeinkosten,
  • separate Darstellung der Bereiche „Grundförderung“, „Drittmittel öffentlich“ und „Drittmittel Industrie“,
  • verursachungsgerechte Zuordnung der Personalkosten,
  • Einführung einer Zeiterfassung,
  • projektgenaue Berichterstattung zu Plan- und Ist-Kosten.

Zu Ziffer 3.2 i.V.m. Ziffer 3.1 c):

Im Zuge des Kosten-Leistungs-Controllings werden die Erlöse aus der Grundförderung auf die einzelnen Bereiche der Gesellschaft nach der Höhe der anfallenden Projektkosten aufgeteilt.

Zu Ziffer 3.2 i.V.m. Ziffer 3.1 d):

Die Gesellschaft hat zum 1. Januar 2021 im Wirtschaftsplan ein Repräsentationsbudget eingerichtet, das die Ausgaben in diesem Bereich auf maximal 1.100 EUR im Jahr begrenzt. Für die Verwaltung des Budgets wurde eine Richtlinie erarbeitet."

Der Rechnungshof nimmt bei Bedarf zum Bericht der Landesregierung Stellung.

Ziffer 3.1 a:

Zur Stellungnahme der Landesregierung zur Forderung, über die Vertreter des Landes in den Gesellschaftsgremien darauf hinzuwirken, dass die RLP AgroScience GmbH ausgehend von dem Beratungsbedarf des Landes und den Erwartungen der Zielgruppen strategisch neu ausgerichtet und dabei durch den Gesellschafter, den Aufsichtsrat und Wissenschaftlichen Beirat eng begleitet wird, merkt der Rechnungshof an, dass er weiterhin eine enge Begleitung der eingeleiteten strategischen Neuausrichtung der Gesellschaft durch die Gremien für geboten erachtet.

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vor­schlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag folgenden Beschluss empfohlen (Drucksache 18/1075 S. 12):

"Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass

a) die Erlöse aus der Grundförderung auf die einzelnen Bereiche der Gesellschaft nach der Höhe der anfallenden Projektkosten im Zuge des Kosten-Leistungs-Controllings aufgeteilt werden,

b) im Wirtschaftsplan 2021 ein Repräsentationsbudget eingerichtet wurde, das die Ausgaben in diesem Bereich auf maximal 1100 Euro begrenzt und eine Richtlinie zur Verwaltung dieses Budgets erarbeitet wurde.

Die Landesregierung wird aufgefordert,

darauf hinzuwirken, dass

a) die strategische Ausrichtung weiter eng durch die Gremien begleitet wird,

b) die Kosten- und Leistungsrechnung und das Projektcontrolling durch die Gesellschaft grundlegend überarbeitet werden und

über die Ergebnisse der eingeleiteten Maßnahmen zu berichten."

Der Landtag hat diesen Beschluss im September 2021 gefasst.

Die Landesregierung hat dem Landtag wie folgt berichtet (Drucksache 18/2128 S. 13):

"Zu Buchstabe a):

Nach der Zusammenlegung der beiden eigenständigen Arbeitsgebiete (ehemals Institut für Agrarökologie und AlPlanta) mit Beginn des Jahres 2021 und der Definition von fünf Kernthemen bzw. Forschungsschwerpunkte sollen einerseits schwerpunktübergreifende Synergien genutzt und andererseits eine stärkere Forschungsausrichtung auf Themen im Landesinteresse gewährleistet werden. In seiner Stellungnahme befürwortet der Wissenschaftliche Beirat diese Vorgehensweise. Der Aufsichtsrat hat angekündigt, im Jahr 2022 die eingeleitete Neuausrichtung aus wissenschaftlicher und wirtschaftlicher Sicht evaluieren zu lassen.

Zu Buchstabe b):

Mit der auf Aufforderung des Aufsichtsrats durch die Geschäftsführung zu Beginn des Jahres 2021 unter Einbindung einer neuen Steuerberatungsgesellschaft auf den Weg gebrachten Weiterentwicklung des Kosten-Leistungs-Controllings ist die verursachungsgerechte Zuordnung von Einzel- und Gemeinkosten ebenso gewährleistet wie die Anforderungen an eine Trennungsrechnung („Grundförderung“, „Drittmittel öffentlich“ und „Drittmittel Industrie“). Die Einführung einer Zeiterfassung zum 3. Quartal 2021 erlaubt zudem die projektbezogene Zuordnung der Personalkosten und in der Folge eine projektgenaue Berichterstattung zu den Plan- und Ist-Kosten."

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vor­schlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag empfohlen, die Landesregierung aufzufordern, "über die Ergebnisse der Evaluierung der eingeleiteten Neuausrichtung aus wissenschaftlicher und wirtschaftlicher Sicht" möglichst bald zu berichten (Drucksache 18/4302 S. 21).

Der Landtag hat diesen Beschluss im November 2022 gefasst.

Die Landesregierung hat dem Landtag wie folgt berichtet (Drucksache 18/5310 S. 32)

"Im Jahr 2022 wurde die wissenschaftliche und wirtschaftliche Neuausrichtung der Gesellschaft durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft evaluiert, die weiterhin Defizite in der Liquiditäts- und Ertragslage identifiziert und weiterführende konkrete Maßnahmen zur Stabilisierung der Gesellschaft und zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit empfohlen hat.
Im Zuge der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen wurden die Arbeitsbereiche der zwei Kernthemen eingestellt, die bislang mit ihrer wissenschaftlichen Expertise Industrieaufträge bearbeitet haben, die wirtschaftlich als problematisch eingestuft wurden. Dadurch konnten die Personal- und Sachkosten der Gesellschaft erheblich reduziert werden.
Das freigestellte Personal konnte unter Anwendung eines Teilbetriebsübergangs nach § 613a BGB zur Fachkräftesicherung in adäquate Arbeitsgebiete des Dienstleistungszentrums Rheinpfalz überführt werden. Dies erfolgte zum 1. Oktober 2022.
Der verbleibende Teil der RLP AgroScience GmbH, der einschließlich der Grundförderung des Landes öffentlich geförderte Drittmittelforschung betreibt, wird sich zukünftig verstärkt auf Themen im Branchen- und Landesinteresse konzentrieren, wie z. B. Anwendungen in der Digitalisierung und Alternativen zum chemischen Pflanzenschutz."

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vor­schlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag empfohlen, die Angelegenheit im Rahmen des Entlastungsverfahrens für erledigt zu erklären (Drucksache 18/7526 S. 21).

Der Landtag hat diesen Beschluss im November 2023 gefasst.