Jahresbericht 2016, Nr. 9 - Staatsbad Bad Ems GmbH

- weitere Beteiligung des Landes an der Gesellschaft nicht geboten -

Wesentliches Ergebnis der Prüfung

Die Staatsbadgesellschaft betreibt kein Heilbad mehr und hat den Betrieb von Kureinrichtungen weitgehend eingestellt. Ihre Geschäftsfelder stellen keine Landesaufgabe dar und sind teilweise entbehrlich. Ein wichtiges Landesinteresse an der Aufrechterhaltung der Beteiligung des Landes an der Staatsbadgesellschaft besteht nicht mehr.

Die Geschäftstätigkeit der Staatsbad Bad Ems GmbH in den Jahren 2009 bis 2014 war defizitär. Das Land stellte zur Deckung von Verlusten 11,9 Mio. € zur Verfügung. Darüber hinaus wandte es zur Förderung des Neubaus der Emser Therme 18,1 Mio. € auf.

Die Stadt Bad Ems beteiligte sich nicht entsprechend ihrer Gesellschaftsanteile am Ausgleich der Jahresfehlbeträge der Staatsbadgesellschaft.

Möglichkeiten zur Verbesserung der Betriebsergebnisse wurden nicht hinreichend genutzt. Die Kurtaxe in Bad Ems war seit 1989 nicht mehr entsprechend den Kurtaxen in anderen rheinland-pfälzischen Kurorten angepasst worden. Zahlreiche Vergünstigungen und Ausnahmen minderten die Erlöse aus der Erhebung der Kurtaxe. Aufwendungen zur Förderung des Tourismus und des Vereinswesens sowie für Veranstaltungen dienten nicht dem Gesellschaftszweck.

Forderungen des Rechnungshofs · Stellungnahmen der Landesregierung · Parlamentarische Behandlung

(Teilziffer 3 des Jahresberichtsbeitrags)

3.1 Zu den nachstehenden Forderungen wurden die gebotenen Folgerungen bereits gezogen oder eingeleitet:

Der Rechnungshof hatte gefordert,

a) sich weiterhin um eine stärkere Beteiligung der Stadt Bad Ems am Ausgleich von Verlusten der Staatsbadgesellschaft zu bemühen,

b) das aufgezeigte Potenzial zur Erhöhung der Erträge und zur Minderung der Aufwendungen der Staatsbadgesellschaft zu nutzen,

c) zu prüfen, ob Arbeiten, wie z. B. die Pflege der Kur- und Außenanlagen oder Leistungen der Werkstätten, wirtschaftlicher durch Dritte oder in Zusammenarbeit mit der Stadt Bad Ems erledigt werden können,

d) Verhandlungen mit der Stadt zur Übertragung der Anteile des Landes an der Staatsbadgesellschaft aufzunehmen.

3.2 Folgende Forderungen sind nicht erledigt:

Der Rechnungshof hat gefordert,

a) die Kurtaxordnung für das Staatsbad Bad Ems im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten mit dem Ziel zu überarbeiten, das durchschnittliche Kurtaxaufkommen pro Übernachtung deutlich zu erhöhen,

b) über die Ergebnisse der eingeleiteten Maßnahmen zu Nr. 3.1 zu berichten.

3.3 Der Rechnungshof hat empfohlen, das Landesgesetz über die Erhebung einer Kurtaxe in den Staatsbädern von Rheinland-Pfalz und die Kurtaxordnung für das Staatsbad Bad Ems zu ändern und dabei den gesplitteten Sommer- und Wintertarif aufzugeben sowie die Zahl der Befreiungs- und Ermäßigungsmöglichkeiten weitgehend zu verringern.

Die Landesregierung hat für das Entlastungsverfahren zu dem Beitrag folgende Stellungnahme abgegeben (Drucksache 17/7 S. 5):

"Zu Ziffer 3.2 a):
Auf Basis des Prüfberichtes wurden mit der Stadt Bad Ems erste Gespräche über eine Übernahme der Gesellschaftsanteile des Landes geführt, die fortgesetzt werden sollen. Dabei werden auch die übrigen Feststellungen des Prüfberichtes, die das Verhältnis zwischen der Gesellschaft und der Stadt Bad Ems betreffen, erörtert. Es erscheint empfehlenswert, eine Novellierung des Kurtaxgesetzes sowie der Kurtaxordnung Bad Ems zunächst zurückzustellen, bis sich ein Ergebnis dieser Gespräche abzeichnet, da im Falle der Übernahme der Gesellschaftsanteile durch die Stadt die gesetzlichen Grundlagen der Kurtaxerhebung aufgehoben werden könnten.

Zu Ziffer 3.2 b):
Hierzu wird zunächst auf die obigen Ausführungen zu 3.2 a) verwiesen. In den ersten Erörterungen mit der Stadt Bad Ems hat sich gezeigt, dass die Kommune neben der generellen Frage der Übernahme der Gesellschaft zum jetzigen Zeitpunkt keine Verhandlungen zu einzelnen sie betreffenden Bestandteilen führen möchte (z. B. weitere Möglichkeiten des Verlustausgleichs durch die Stadt). Unabhängig davon wird das aufgezeigte Potenzial zur Erhöhung der Erträge und zur Minderung der Aufwendungen der Staatsbadgesellschaft geprüft (z. B. Verringerung defizitärer Veranstaltungen). Dabei wird von der Gesellschaft auch eruiert, ob bestimmte Arbeiten wirtschaftlicher durch Dritte oder in Zusammenarbeit mit der Stadt erledigt werden können. Die Gespräche mit der Stadt Bad Ems zur Übernahme der Gesellschaftsanteile werden fortgeführt.

Zu Ziffer 3.3:
Hierzu wird auf die obigen Ausführungen zu Ziffer 3.2 a) verwiesen."

Der Rechnungshof nimmt bei Bedarf zum Bericht der Landesregierung Stellung.

Zu Ziffer 3.2 a:

Zur Stellungnahme der Landesregierung zur Forderung des Landtags, die Kurtaxordnung für das Staatsbad Bad Ems zu überarbeiten, merkt der Rechnungshof an, dass er davon ausgeht, dass die Arbeiten zur Novellierung des Kurtaxgesetzes sowie der Kurtaxordnung Bad Ems zeitnah aufgenommen werden, sobald sich ein Ergebnis der Gespräche mit der Stadt abzeichnet.

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vor­schlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag folgenden Beschluss empfohlen (Drucksache 17/900 S. 7):

"Die Landesregierung wird aufgefordert, über die Ergebnisse der Verhandlungen mit der Stadt Bad Ems zur Übernahme der Gesellschaftsanteile des Landes sowie der Prüfung der aufgezeigten Möglichkeiten zur Verbesserung der Betriebsergebnisse und die hieraus gezogenen Folgerungen zu berichten."

Der Landtag hat diesen Beschluss im September 2016 gefasst.

Die Landesregierung hat dem Landtag wie folgt berichtet (Drucksache 17/2150 S. 4):

"Nach wie vor zeigt sich die Stadt Bad Ems nicht offen für Verhandlungen über einzelne Bestandteile des Prüfungsberichtes (z. B. die Übernahme der Spielplätze im Kurpark). Die Kommune hat stattdessen nunmehr die Erwartung geäußert, dass das Land ein Übertragungskonzept entwickelt, in dem der Kommune dargelegt wird, dass Maßnahmen und Risiken aus einer Übertragung der Gesellschaftsanteile auf die Kommune für die Stadt Bad Ems in finanzieller Hinsicht umsetzbar sind. Erst auf dieser Grundlage sollten dann weitere Verhandlungen geführt werden.

Das Land hat daraufhin gegenüber der Stadt seine Erwartungshaltung deutlich gemacht, dass sich die Stadt Bad Ems aktiv in den Übernahmeprozess einbringt und eigene Vorschläge für die zukünftige Ausrichtung der Gesellschaft entwickelt. Dabei wurde auch auf die vom Landesrechnungshof aufgezeigten Möglichkeiten einer Ergebnisverbesserung hingewiesen.

Von der Positionierung der Stadt und dem weiteren Verhandlungsfortgang wird abhängig sein, wie das Land die vom Landesrechnungshof aufgezeigten Verbesserungsvorschläge, insbesondere die Änderung des Gesellschaftszwecks und die Initiierung einer Novellierung der Kurtaxverordnung Bad Ems, umsetzen wird."

Die Landesregierung hat dem Landtag wie folgt berichtet (Drucksache 17/3099 S. 43):

"Wie im Schlussbericht der Landesregierung im Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2014 vom 30. Januar 2017 (Drucksache 17/2150) dargestellt, hatte das Land zuletzt gegenüber der Stadt Bad Ems seine Erwartungshaltung deutlich gemacht, dass sich die Stadt aktiv in den Verhandlungsprozess zur Übernahme der Gesellschaftsanteile des Landes an der Staatsbad Bad Ems GmbH einbringt und eigene Vorschläge für die zukünftige Ausrichtung der Gesellschaft entwickelt. Dabei wurde auch auf die vom Rechnungshof aufgezeigten Möglichkeiten einer Ergebnisverbesserung hingewiesen (die Kommune hatte sich zuvor nicht offen für Verhandlungen über einzelne Bestandteile des Prüfungsberichtes gezeigt).

Mit beim Ministerium der Finanzen am 15. März 2017 eingegangenen Schreiben hat die Stadt Bad Ems nunmehr mitgeteilt, dass sie sich derzeit außerstande sehe, Aussagen betreffend einer möglichen Übernahme der Gesellschaftsanteile des Landes an der Staatsbad Bad Ems GmbH zu treffen. Begründet wird dies mit den derzeit stattfindenden Gesprächen zur Fusion der Verbandsgemeinde Bad Ems und der Verbandsgemeinde Nassau, die im Jahr 2019 vollzogen werden soll und die „erhebliche“ Auswirkungen auf die Stadt Bad Ems haben würde.

Damit wird die Übernahme der Gesellschaftsanteile des Landes von der Stadt nicht eindeutig abgelehnt, so dass nach wie vor die vom Rechnungshof geforderte Möglichkeit bestehen bleibt, dass sich das Land mittelfristig aus der Gesellschaft zurückziehen kann. Daher wurde der Aussetzung der Übernahmegespräche bis zum Abschluss der Fusionsgespräche zwischen der Verbandsgemeinde Bad Ems und der Verbandsgemeinde Nassau zugestimmt.

Vor diesem Hintergrund sind auch die Umsetzungsmöglichkeiten der vom Rechnungshof aufgezeigten Verbesserungsvorschläge zu betrachten: Insbesondere die Umsetzung der Empfehlung, die Kurtaxerhebung zu novellieren, bedarf der Beteiligung, zumindest aber der konstruktiven Mitwirkung der Stadt Bad Ems bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung, die Beteiligte im entsprechenden Erhebungsprozess sind. Die Novellierung der Kurtaxerhebung soll deshalb zurückgestellt werden, bis mit der Kommune eine Einigung über die Übernahme der Gesellschaft erzielt wurde. Hinsichtlich der Änderung des Gesellschaftszwecks wird eine einvernehmliche Umsetzung der Empfehlung des Rechnungshofes mit der Stadt angestrebt."

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vor­schlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag folgenden Beschluss empfohlen (Drucksache 17/3800 S. 19):

"Die Landesregierung wird aufgefordert,

a) darauf hinzuwirken, dass nach Abschluss der Gespräche zur Fusion der Verbands gemeinden Bad Ems und Nassau zeitnah die Verhandlungen mit der Stadt Bad Ems zur Übernahme der Gesellschaftsanteile des Landes wieder aufgenommen werden,

b) über den Fortgang der Verhandlungen mit der Stadt Bad Ems zur Übernahme der Gesellschaftsanteile des Landes sowie die eingeleiteten Maßnahmen zur Verbesserung der Betriebsergebnisse der Staatsbad Bad Ems GmbH zu berichten."

Der Landtag hat diesen Beschluss im August 2017 gefasst.

Die Landesregierung hat dem Landtag wie folgt berichtet (Drucksache 17/5220 S. 15):

"Zu Buchstabe a):

Es ist vorgesehen, die Gespräche mit der Stadt Bad Ems zur Übernahme der Gesellschaftsanteile des Landes an der Staatsbad GmbH nach Abschluss der Fusion der Verbandsgemeinden Bad Ems und Nassau wieder aufzunehmen. In die Gespräche soll auch die Änderung des Gesellschaftszwecks einbezogen werden, welche die Kommune derzeit ablehnt.

Zu Buchstabe b):

Über den Fortgang der Verhandlungen mit der Stadt Bad Ems zur Übernahme der Gesellschaftsanteile des Landes wird berichtet werden.

Die Gesellschaft erzielte in dem Zeitraum 2014 bis 2016 folgende Betriebsergebnisse:

 201420152016
Betriebsergebnis- 1 066 00 Euro305 00 Euro403 000 Euro
Operatives Ergebnis- 521 000 Euro- 340 000 Euro- 813 000 Euro

 

Die Verbesserungen gehen zum Teil auf eine Umstellung der Bilanzierung zurück. Seit dem Jahr 2015 erfolgt ausgehend von einer Forderung des Rechnungshofes eine einheitliche Bilanzierung bei den Staatsbadgesellschaften untereinander und auch im Vergleich zu anderen Landesbeteiligungen. Dies erhöht die Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse.

Im Geschäftsjahr 2016 erfolgte eine Sanierung des historischen Kursaalgebäudes, welche Bauunterhaltungsaufwendungen von rund 541 000 Euro auslöste.

Für die Geschäftsjahre 2017 und 2018 werden Betriebsverluste von 133 000 Euro bzw. 142 000 Euro erwartet."

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vorschlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag empfohlen, die Landesregierung aufzufordern, "über den Fortgang der Verhandlungen mit der Stadt Bad Ems zur Übernahme der Geschäftsanteile des Landes" möglichst bald zu berichten (Drucksache 17/7007 S. 17).

Der Landtag hat diesen Beschluss im August 2018 gefasst.

Die Landesregierung hat dem Landtag wie folgt berichtet (Drucksache 17/8206 S. 20):

"Nach Abschluss der Fusion der Verbandsgemeinden Bad Ems und Nassau sollen die Gespräche mit der Stadt Bad Ems zur Übernahme der Gesellschaftsanteile des Landes an der Staatsbad GmbH wieder aufgenommen werden."

2019: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses und Beschluss des Landtags im Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2017

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vorschlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag empfohlen, die Landesregierung aufzufordern, "über den Fortgang der Verhandlungen mit der Stadt Bad Ems zur Übernahme der Geschäftsanteile des Landes" möglichst bald zu berichten (Drucksache 17/9757 S. 18).

Der Landtag hat diesen Beschluss im August 2019 gefasst.

Die Landesregierung hat dem Landtag wie folgt berichtet (Drucksache 17/11173 S. 12):

"Auf Basis des Prüfberichts waren mit der Stadt Bad Ems erste Gespräche über eine Übernahme der Gesellschaftsanteile des Landes geführt worden. Diese Erörterungen waren vor dem Hintergrund der Fusion der Verbandsgemeinden Bad Ems und Nassau zum 1. Januar 2019 sowie der Kommunal- und Stadtbürgermeisterwahl am 26. Mai 2019 im Einvernehmen mit der Stadt Bad Ems zurückgestellt worden.

Nach Abschluss der Fusion der Verbandsgemeinden Bad Ems und Nassau und der Konstituierung des neuen Stadtrates sowie der Wahl des neuen Stadtbürgermeisters werden die Gespräche mit der Stadt Bad Ems zur Übernahme der Gesellschaftsanteile des Landes an der Staatsbad GmbH nunmehr fortgesetzt. Eine erste Kontaktaufnahme ist erfolgt. Über den Fortgang des Verfahrens wird berichtet werden."

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vorschlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag empfohlen, die Landesregierung aufzufordern, "über den Fortgang der Verhandlungen mit der Stadt Bad Ems zur Übernahme der Geschäftsanteile des Landes" möglichst bald zu berichten (Drucksache 17/12710 S. 17).

Der Landtag hat diesen Beschluss im August 2020 gefasst.

2021: Schlussbericht der Landesregierung im Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2018

Die Landesregierung hat dem Landtag wie folgt berichtet (Drucksache 17/14372 S. 28):

"Nach der ersten Kontaktaufnahme nach Abschluss der Fusion der Verbandsgemeinden Bad Ems und Nassau und der Konstituierung des neuen Stadtrates sowie der Wahl des neuen Stadtbürgermeisters war aufgrund der SARS-CoV-2 / COVID-19 Pandemie eine konstante Gesprächsfortführung nicht mehr möglich. Es ist vorgesehen, mit der Stadt Bad Ems nun einen Fahrplan für das weitere Verfahren abzusprechen und die Gespräche zeitnah wiederaufzunehmen. Über den Fortgang des Verfahrens wird berichtet werden."

2021: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses und Beschluss des Landtags im Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2019

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vorschlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag empfohlen, die Landesregierung aufzufordern, "über den Fortgang der Verhandlungen mit der Stadt Bad Ems zur Übernahme der Geschäftsanteile des Landes" möglichst bald zu berichten (Drucksache 18/1075 S. 19).

Der Landtag hat diesen Beschluss im September 2021 gefasst.

Die Landesregierung hat dem Landtag wie folgt berichtet (Drucksache 18/2128 S. 37):

"Mit der Stadt Bad Ems wurde im November 2021 das weitere Verfahren zur Übertragung der Gesellschaftsanteile des Landes auf die Kommune erörtert. Dabei wurde verabredet, in 2022 in vertiefte Gespräche einzusteigen. Über den Fortgang des Verfahrens wird berichtet werden."

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vorschlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag folgenden Beschluss empfohlen (Drucksache 18/4302 S. 16):

"Die Landesregierung wird aufgefordert, über den Fortgang der Verhandlungen mit der Stadt Bad Ems zur Übernahme
der Gesellschaftsanteile des Landes zeitnah zu berichten."

Der Landtag hat diesen Beschluss im November 2022 gefasst.

Die Landesregierung hat dem Landtag wie folgt berichtet (Drucksache 18/5310 S. 23)

"Die Verhandlungen mit der Stadt Bad Ems zur Übernahme der Geschäftsanteile des Landes wurden nach dem Geschäftsführerwechsel, der am 1. Oktober 2022 erfolgte, fortgesetzt und dauern noch an. Über den Fortgang der Verhandlungen wird berichtet werden."

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vorschlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag empfohlen, die Landesregierung aufzufordern, "über den Fortgang der Verhandlungen mit der Stadt Bad Ems zur Übernahme der Gesellschaftsanteile des Landes" möglichst bald zu berichten (Drucksache 18/7526 S. 18).

Der Landtag hat diesen Beschluss im September 2023 gefasst.