Jahresbericht 2021, Nr. 16 - Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer

- grundsätzliche Ausrichtung und Finanzierung müssen auf den Prüfstand -

Wesentliches Ergebnis der Prüfung

Die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer wird gemeinsam von Bund und Ländern getragen. Die Finanzierungsanteile waren unausgewogen. Die 2018 nicht durch Eigen- oder Drittmittel der Universität gedeckten Ausgaben finanzierten das Land Rheinland-Pfalz mit 8,8 Mio. € und die übrigen Länder mit 2,3 Mio. €. Der Bund leistete einen Festbetrag von 174.300 € jährlich.

Die Überprüfung der Angemessenheit der Beiträge, die seit 1996 in einem vierjährigen Turnus vorzunehmen ist, war nicht dokumentiert.

Die Zahl der Studierenden im verwaltungswissenschaftlichen Ergänzungsstudium ist seit 2004 stark rückläufig. Die Auslastung der Studienplätze im Wintersemester 2019/2020 lag nur noch bei 42 %. Mitursächlich hierfür waren nicht auf die Vorlesungszeiten abgestimmte Regelungen der Referendarausbildung in den einzelnen Ländern.

In dem Strategiepapier der Universität aus dem Jahr 2015 zur Hochschulentwicklung blieben wesentliche Gesichtspunkte, wie der Rückgang der Studierendenzahl, vergleichsweise hohe Ausgaben je Studierenden und fehlende Kooperationen mit benachbarten Universitäten, unberücksichtigt.

Weiterbildungsveranstaltungen wurden unverändert auf das Lehrdeputat der Professoren angerechnet, obwohl sich die Veranstaltungsdauer verkürzt hatte.

Die Leistungsverrechnung im Rahmen der Kooperation mit dem Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung war seit mindestens 2002 nicht aktualisiert worden. Die Universität stellte dem Institut personelle Ressourcen im Umfang von zwei bis drei Professuren unentgeltlich zur Verfügung.

Die Auslastung der Gästehäuser außerhalb der Vorlesungszeiten war gering. Kalkulation und Abrechnung der Entgelte für die Beherbergungsleistungen waren verbesserungsbedürftig.

Forderungen des Rechnungshofs · Stellungnahmen der Landesregierung · Parlamentarische Behandlung

(Teilziffer 3 des Jahresberichtsbeitrags)

3.1 Zu den nachstehenden Forderungen wurden die gebotenen Folgerungen bereits gezogen oder eingeleitet:

Der Rechnungshof hatte gefordert,

a) die Finanzierung der Universität zu überprüfen und dabei auf einen höheren Bundesanteil hinzuwirken,

b) sich verstärkt für eine Anpassung der Regelungen in den jeweiligen juristischen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen einzusetzen, um ein Studium an der Universität auch faktisch zu ermöglichen,

c) eine Zukunftsstrategie für die Universität zu entwickeln und in einem Hochschulentwicklungsplan festzulegen,

d) einen angemessenen Ausgleich für die Leistungen der Universität im Rahmen der Kooperation mit dem Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung einschließlich der Mitwirkung des wissenschaftlichen Personals und der Inanspruchnahme der Lehrstuhlsekretariate herzustellen,

e) Leitungsaufgaben der Bibliothek zu bündeln sowie strategische und konzeptionelle Aufgaben vom Bibliotheksvorstand auf die Bibliotheksleitung zu übertragen,

f) eine zeitgemäße und wirtschaftliche Verwaltung der Gästehäuser und eine höhere Kostendeckung anzustreben sowie Mietkalkulationen regelmäßig zu erstellen.

3.2 Folgende Forderungen sind nicht erledigt:

Der Rechnungshof hat gefordert,

a) über die Ergebnisse der eingeleiteten Maßnahmen zu Nr. 3.1 zu berichten,

b) bei der angekündigten Anpassung der Hochschullehrverordnung eine Umrechnung der Lehrverpflichtung bei Unterschreitung von Mindestvorlesungszeiten vorzusehen,

c) die Voraussetzungen und den Umfang der Anrechnung von Weiterbildungsveranstaltungen auf das Lehrdeputat durch geeignete Hinweise zu konkretisieren,

d) den Personalbestand der Bibliothek im Zuge der Personalfluktuation an den Bedarf anzupassen.

Die Landesregierung hat für das Entlastungsverfahren zu dem Beitrag folgende Stellungnahme abgegeben (Drucksache 17/15003 S. 40):

"Zu Ziffer 3.2 a) i.V.m. Ziffer 3.1 a) und c):

Die Entwicklung einer umfassenden Zukunftsstrategie ist Voraussetzung und Grundlage für Gespräche mit den Partnerinnen und Partnern aus Bund und Ländern über die finanzielle Ausstattung der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (DUV).

Das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (MWWK) wird in Abstimmung mit der DUV dem Verwaltungsrat einen Vorschlag zur Gestaltung des erforderlichen Diskussions- und Strategieprozesses unter Einbeziehung externer Expertinnen und Experten vorlegen.

Entsprechend dieser Zusage hat der Rektor der DUV in Abstimmung mit dem MWWK den Verwaltungsrat mit Schreiben vom 8. Februar 2021 über die Prüfungsfeststellungen informiert und angekündigt, bei der nächsten Sitzung des Verwaltungsrates die Bildung einer Arbeitsgruppe zur Formulierung inhaltlicher und struktureller Vorgaben vorzuschlagen. Ziel ist eine Bestandsaufnahme mit sämtlichen Aktivitäten der Universität (auch außerhalb der Gemeinschaftsfinanzierung) und die Entwicklung einer konkreten Zukunftsstrategie. Im Mittelpunkt der strategischen Weiterentwicklung der Universität stehen der Rekrutierungsbedarf der Trägerinnen und Träger und damit die Klärung zukünftiger Kompetenzbedarfe der Verwaltungen in Bund und Ländern. Zum anderen sollten die Aus- und Weiterbildungsdesiderate der Trägerinnen und Träger im Bereich der Digitalisierung ermittelt werden.

Zu Ziffer 3.2 a) i.V.m. Ziffer 3.1 b):

Die Problematik unterschiedlicher, teils für eine Entsendung an die DUV ungünstiger Regelungen in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für Referendarinnen und Referendare ist regelmäßig Thema in den Sitzungen des Verwaltungsrates. So hat zuletzt der Prorektor der DUV am 30. Oktober 2019 dem Verwaltungsrat darüber berichtet, dass alle Länder, in denen in den jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für eine Referendarentsendung ungünstige Regelungen enthalten sind, angeschrieben wurden. Es wurde des Weiteren Kontakt mit allen Ländern aufgenommen, um ggf. bestehende Probleme in der Entsendepraxis anzusprechen. Die Landesregierung wird diese Frage auch im Rahmen des eingeleiteten Strategieprozesses offensiv thematisieren.

Zu Ziffer 3.2 a) i.V.m. Ziffer 3.1 d):

Die DUV hat gemeinsam mit dem Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) und in Abstimmung mit dem MWWK sowie unter Einbeziehung der Empfehlungen des Rechnungshofes einen Vorschlag für einen angemessenen und den tatsächlichen Aufwendungen entsprechenden Ausgleich für die Verwaltungs-, Bibliotheks- und Sekretariatsleistungen der Universität im Rahmen der Kooperation mit dem FÖV erarbeitet. Dieser Vorschlag wird nun mit den Partnerinnen und Partnern aus Bund und Ländern beraten mit dem Ziel einer Beschlussfassung auf der nächsten Sitzung des Verwaltungsrates.

Auch in Bezug auf den Ausgleich für das wissenschaftliche Personal sind erste Schritte eingeleitet worden. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat sich bereiterklärt, als Ausgleich für die Freistellung der Programmbereichsleiterinnen und -leiter eine Stiftungsprofessur zu finanzieren, deren Ausstattung vom Land Rheinland-Pfalz bereitgestellt werden soll. Eine entsprechende Vereinbarung befindet sich in Vorbereitung. Weiterhin wird die Landesregierung in Abstimmung mit der DUV und dem FÖV den Verwaltungsräten bei der nächsten Sitzung einen Zeitplan und Umsetzungsvorschlag vorlegen, wie das bisherige Ehrenamtsmodell schrittweise durch andere Kooperationsmodelle, die einen angemessenen Ausgleich für die Mitwirkung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der DUV am FÖV vorsehen, abgelöst werden kann.

Zu Ziffer 3.2 a) i.V.m. Ziffer 3.1 e):

Die Landesregierung unterstützt das Anliegen, die Leitung, Steuerung und Überwachung der Bibliothek neu zu strukturieren. Die DUV hat in einem ersten Schritt mit Zustimmung des MWWK die Detailregelungen zur Bibliotheksleitung aus der Grundordnung gestrichen und so die Voraussetzungen dafür geschaffen, die Leitung im Rahmen der Bibliotheksordnung neu zu regeln. Die Landesregierung hat die Leitung der DUV aufgefordert, über den Stand der Neustrukturierung zu berichten.

Zu Ziffer 3.2 a) i.V.m. Ziffer 3.1 f):

Die Landesregierung unterstützt das Anliegen, die Verwaltung der Gästehäuser zu modernisieren und eine höhere Kostendeckung anzustreben. Die Landesregierung hat die Leitung der DUV aufgefordert, über die in diesem Sinne unternommenen Schritte zu berichten.

Zu Ziffer 3.2 b) und c):

Für die kommende Legislaturperiode ist die in der letzten Legislaturperiode zurückgestellte Novellierung des Landesgesetzes über die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (DUVwG) vorgesehen. Dabei sowie auch im Rahmen des dargestellten Strategieprozesses wird die Landesregierung die Frage der Umrechnung der Lehrverpflichtung sowie der Anrechnung von Weiterbildungsveranstaltungen auf die Lehrverpflichtung erörtern und ggf. konkretisieren.

Zu Ziffer 3.2 d):

Die Landesregierung unterstützt die Forderung, den Personalbestand der Bibliothek im Zuge der Personalfluktuation an den Bedarf anzupassen, und hat die Leitung der DUV aufgefordert, über eingeleitete Schritte und Planungen zur Erarbeitung einer bedarfsgerechten mittelfristigen Personalplanung zu berichten."

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vor­schlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag folgenden Beschluss empfohlen (Drucksache 18/1075 S. 15).

"Die Landesregierung wird aufgefordert, über

a) das Ergebnis der Gespräche mit den Partnern aus Bund und Ländern zur finanziellen Ausstattung der Universität und zu den Finanzierungsanteilen,

b) die Entwicklung einer konkreten und umfassenden Zukunftsstrategie,

c) die Ergebnisse der Gespräche mit den Ländern zur Behebung der Probleme in der Entsendepraxis der Rechtsreferendare,

d) die Ergebnisse der Erörterung der Umrechnung der Lehrverpflichtung sowie der Anrechnung von Weiterbildungsveranstaltungen auf die Lehrverpflichtung

e) den Ausgleich für die Verwaltungs-, Bibliotheks- und Sekretariatsleistungen sowie für die Mitwirkung der Wissenschaftler der Universität im Rahmen der Kooperation mit dem Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung,

f) die Neustrukturierung der Bibliothek sowie die Absenkung des Personalbestands,

g) die eingeleiteten Maßnahmen zur Modernisierung der Verwaltung der Gästehäuser sowie zur höheren Kostendeckung,

zu berichten."

Der Landtag hat diesen Beschluss im September 2021 gefasst.

Die Landesregierung hat dem Landtag wie folgt berichtet (Drucksache 18/2128 S. 18):

"Zu Buchstabe a) und b):

Am 7. Dezember 2021 hat der Verwaltungsrat der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften (DUV) erstmals wieder getagt, nachdem in der Pandemie nur die nötigsten Beschlüsse in Umlaufverfahren gefasst wurden. Bei der Sitzung wurde beschlossen, eine Arbeitsgruppe einzurichten, bestehend aus vier Vertretungen der DUV (je ein Mitglied des Rektorats, des Senats, der Verwaltung und des Personalrats), einer Vertretung des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung Speyer (FÖV), je einer Vertretung des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit (MWG) und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat sowie drei weiteren Mitgliedern des Verwaltungsrats. Die Arbeitsgruppe hat die Aufgabe, anknüpfend an die Beschlüsse aus der Sitzung des Verwaltungsrats vom 30. Oktober 2019 sowie an das Strategiepapier „Speyer 2025“ einschließlich des Konzepts zur Einrichtung eines Kompetenzzentrums für Verwaltungsdigitalisierung den Prozess der strategischen Weiterentwicklung der DUV voranzutreiben und bis zur nächsten Sitzung ein Konzept für eine Evaluierung unter Einbeziehung externer Experten zu erarbeiten. Die Evaluierung soll die künftigen Leistungsdimensionen in Lehre, Forschung und Weiterbildung, ausgerichtet am Bedarf der Träger in den Blick nehmen, Schlussfolgerungen aus der Prüfung des Rechnungshofs ziehen und Empfehlungen zur Organisation und Struktur der DUV, einschließlich der Kooperationsbeziehungen mit dem FÖV formulieren.

Zu Buchstabe c):

Im Rahmen der Verwaltungsratssitzung am 7. Dezember 2021 hat der Prorektor Professor Stelkens über die Ergebnisse der von der DUV mit den Ländern und dem Bund geführten Gespräche berichtet. So haben die Länder Sachsen und Bayern ihre Regelungen für die Entsendung von Rechtsreferendarinnen und -referendaren so angepasst, dass die Integration des verwaltungswissenschaftlichen Ergänzungsstudiums (Speyerer Semester) in die Referendarausbildung erleichtert wird. Nordrhein-Westfalen hat berichtet, wieder verstärkt Werbung für die Teilnahmen am Speyerer  Semester zu machen. Außerdem wird Nordrhein-Westfalen voraussichtlich ab dem Sommersemester 2022 20 bis 30 technische Referendare in das verwaltungswissenschaftliche Ergänzungsstudium entsenden. Das Saarland hat ein Modell entwickelt, bei dem das Speyerer Semester in ein Trainee-Programm für Hochschulabsolventinnen und -absolventen integriert ist. Dieses Modell wird von Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern übernommen. Für die Entsendung sog. „Umweltreferendarinnen und -referendare“ besteht ein entsprechendes Vorhaben, das die  zuständigen Entsendebehörden aus Bund und Ländern zurzeit mit der Universität abstimmen. Die DUV hat ihren Willen signalisiert, ihr Lehrangebot weiter auf die Bedarfe der Träger auszurichten. Die Vertretungen von Bund und Ländern haben ihr großes Interesse an einem auf die zukünftigen Kompetenzbedarfe der öffentlichen Verwaltungen ausgerichteten und zu den Angeboten der Verwaltungshochschulen der Länder und des Bundes komplementären Aus- und Fortbildungsangebot der DUV geäußert. Die Entsendepraxis der Länder und die Neuausrichtung des Lehrangebots der DUV wird insofern auch Gegenstand der Erörterung der Arbeitsgruppe nach Buchstabe a) sein.

Zu Buchstabe d):

In dieser Legislaturperiode ist die in der letzten Legislaturperiode zurückgestellte Novellierung des Landesgesetzes über die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (DUVwG) vorgesehen. In diesem Rahmen sowie auch im Rahmen des unter Buchstabe a) genannten Strategieprozesses wird die Frage der Umrechnung der Lehrverpflichtung sowie der Anrechnung von Weiterbildungsveranstaltungen auf die Lehrverpflichtung zu erörtern sein.

Zu Buchstabe e):

Die Verwaltungsräte von DUV und FÖV haben am 7. Dezember 2021 den zwischen DUV, FÖV und MWG abgestimmten Vorschlag zur zukünftigen Leistungsverrechnung auf Grundlage der Überlegungen des Rechnungshofs begrüßt und die Landesregierung gebeten, diesen Vorschlag haushalterisch umzusetzen und Bund und Ländern rechtzeitig die dadurch auf sie jeweils entfallenden Finanzierungsanteile für DUV und FÖV mitzuteilen. Die DUV wurde gebeten, beginnend mit dem Haushaltsjahr 2023 die für das FÖV erbrachte Verwaltungs- und Bibliotheksorganisation auf der Grundlage des vorgeschlagenen Stellenplans und der jeweils aktuellen Personalkostenverrechnungssätze entsprechend § 7 Abs. 3 der Kooperationsvereinbarung dem FÖV jährlich in Rechnung zu stellen.

Zu Buchstabe f):

Die Universitätsleitung hat einen Entwurf zur Neuordnung der Leitungsstruktur der Universitätsbibliothek erarbeitet. Der Entwurf wird gegenwärtig universitätsintern beraten. Es besteht das Ziel, die zur Neustrukturierung erforderlichen Senatsbeschlüsse im Sommersemester 2022 zu verabschieden. In den kommenden Jahren stehen Personalabgänge im Bereich der Bibliothek infolge von Renten- und Ruhestandsbeginn an. Dies ermöglicht eine Umorganisation der Bibliothek, um weitere Stellen einzusparen.

Zu Buchstabe g):

Die Universität hat bereits im ersten Schritt eine Tagungssoftware eingeführt. Sie wird im nächsten Schritt eine Hotelverwaltungssoftware beschaffen und implementieren und beide Systeme über eine Schnittstelle zusammenführen.
Die Zimmer der Gästehäuser sind in der Vorlesungszeit vollständig ausgelastet. Leerstände bestehen in der vorlesungsfreien Zeit. Diese resultieren aus einem Rückgang der Übernachtungszahlen im Rahmen der Weiterbildung. Aus Sicht der Universität ist gegenwärtig schwer zu prognostizieren, wie sich neu eingeführte Formate in der Weiterbildung und die Corona-Pandemie auf die zukünftigen Übernachtungszahlen auswirken werden. Die Universität wird die Situation beobachten und analysieren, um gegebenenfalls neue Preisstrukturen einzuführen. Sie hat bereits Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der Zimmer ergriffen. In Zukunft werden die Mieten regelmäßig nachkalkuliert und gegebenenfalls angepasst. Die Hochschulleitung verhandelt derzeit mit dem Pädagogischen Landesinstitut über die Kostenerstattung der vom Pädagogischen Landesinstitut genutzten Räume zur Erreichung der Kostendeckung in diesem Bereich."

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vor­schlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag empfohlen, die Landesregierung aufzufordern,

"über das Konzept der Arbeitsgruppe für eine Evaluierung unter Einbeziehung externer Experten mit den
– künftigen Leistungsdimensionen in Lehre, Forschung und Weiterbildung, ausgerichtet am Bedarf der Träger,
– Schlussfolgerungen aus der Prüfung des Rechnungshofs und
– Empfehlungen zur Organisation und Struktur der Universität, einschließlich der Kooperationsbeziehungen mit dem Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer,

die Ergebnisse der Erörterungen zur Frage der Umrechnung der Lehrverpflichtung sowie der Anrechnung von Weiterbildungsveranstaltungen auf die Lehrverpflichtung im Rahmen der in dieser Legislaturperiode vorgesehenen Novellierung des Landesgesetzes über die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer sowie des vorgenannten Strategieprozesses,

den Ausgleich für die Mitwirkung des wissenschaftlichen Personals der Universität im Rahmen der Kooperation mit dem Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer"

möglichst bald zu berichten (Drucksache 18/4302 S. 21).

Der Landtag hat diesen Beschluss im November 2022 gefasst.

Die Landesregierung hat dem Landtag wie folgt berichtet (Drucksache 18/5310 S. 35)

"Die vom Verwaltungsrat der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften (DUV) eingesetzte Arbeitsgruppe zur strategischen Weiterentwicklung der DUV hat im Zuge ihrer Arbeit das HIS Institut für Hochschulentwicklung (HIS-HE) mit einer umfassenden Analyse der Wettbewerbssituation (Angebotsseite) und der Bedarfe von Bund und Ländern (Nachfrageseite) beauftragt, um daraus Empfehlungen für die strategische Weiterentwicklung des Lehr- und Studienangebots der DUV abzuleiten. Die Ergebnisse dieser Untersuchung wurden am 5. und 6. Dezember 2022 im Rahmen eines Workshops sowie der Verwaltungsratssitzung der DUV mit den Partnern aus Bund und Ländern diskutiert, um daraus Schlussfolgerungen für den weiteren Strategieprozess abzuleiten, in dessen Rahmen dann auch die weiteren Prüfpunkte abgearbeitet werden."

Die Landesregierung hat dem Landtag wie folgt berichtet (Drucksache 18/6307 S. 38):

"Sowohl das Angebot des Ergänzungsstudiums, das grundsätzlich bei den Trägern auf Interesse stößt, als auch die Masterprogramme sollen einer Modernisierung und Flexibilisierung unterzogen und ein entsprechendes Konzept soll erarbeitet werden. Dieses wird mit den Trägern in den kommenden Sitzungen des Verwaltungsrats weiter abzustimmen sein. Das Ergebnis dieser Diskussion wird die zukünftige Ausrichtung der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer bestimmen."

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vorschlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag empfohlen, die Landesregierung aufzufordern, "über

– die Ergebnisse der Erörterungen zur Frage der Umrechnung der Lehrverpflichtung sowie der Anrechnung von Weiterbildungsveranstaltungen auf die Lehrverpflichtung im Rahmen der in dieser Legislaturperiode vorgesehenen Novellierung des Landesgesetzes über die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer sowie des vorgenannten Strategieprozesses,

– den Ausgleich für die Mitwirkung des wissenschaftlichen Personals der Universität im Rahmen der Kooperation mit dem Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer"

möglichst bald zu berichten (Drucksache 18/7526 S. 19).

Der Landtag hat diesen Beschluss im September 2023 gefasst.

Die Landesregierung hat dem Landtag wie folgt berichtet (Drucksache 18/8603 S. 36):

"Zum ersten Spiegelstrich:
Die Novellierung des Landesgesetzes über die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (DUVwG) und des damit zusammenhängenden Nebenrechts (u. a. Landesverordnung über die Lehrverpflichtung an den Hochschulen — HLehrVO) wird weiterhin für diese Legislaturperiode angestrebt. Über Ergebnisse zur Frage der Umrechnung der Lehrverpflichtung sowie der Anrechnung von Weiterbildungsveranstaltungen auf die Lehrverpflichtung kann sodann berichtet werden.
Im Rahmen des Strategieprozesses hat die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (DUV) ein Konzept für ein zukünftiges Studienprogramm vorgelegt. Das Konzeptpapier sieht eine vollständige Modularisierung des Lehrangebots in allen Studiengängen, auch im Ergänzungsstudium und den Masterprogrammen, vor. Zudem werden die Lehrveranstaltungen in 2-Wochen-Blöcken angeboten. Mit diesem Block-Modell könnten die Inhalte auch zu Fort- und Weiterbildungszwecken genutzt werden. Darüber hinaus wurden die Studieninhalte überarbeitet und an die aktuellen Bedarfe angepasst.
Der Verwaltungsrat der DUV hat in seiner Verwaltungsratssitzung am 20. Juni 2023 das neue Konzept begrüßt und der DUV den Auftrag erteilt, das Konzept bis zum Wintersemester 2024/2025 umzusetzen. In der Verwaltungsratssitzung am 12. Dezember 2023 hat die DUV berichtet, dass sie sich mit der Umsetzung im Zeitplan befände.

Zum zweiten Spiegelstrich:
Ebenso kann über den Ausgleich für die Mitwirkung des wissenschaftlichen Personals der Universität im Rahmen der Kooperation mit dem Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer erst nach der Novellierung des o. g. Landesgesetzes und des damit zusammenhängenden Nebenrechts berichtet werden. Überlegungen, das Ehrenamtsmodell schrittweise durch andere Kooperationsmodelle abzulösen bzw. zu ergänzen, werden im Rahmen der Novellierung des DUVwG diskutiert."