Kommunalbericht 2017, Nr. 3 - Öffentliche Musikschulen

- höherer Kostendeckungsgrad ist erforderlich -

Zusammenfassende Darstellung

In Rheinland-Pfalz werden 31 öffentliche Musikschulen von kommunalen Trägern betrieben. Daneben werden elf weitere öffentliche Musikschulen in privater Trägerschaft von kommunalen Gebietskörperschaften maßgeblich finanziert. Im Jahr 2014 wendeten die rheinland-pfälzischen Kommunen insgesamt 33,6 Mio. € für die öffentlichen Musikschulen auf. Nach Abzug der Einnahmen aus dem Musikschulbetrieb verblieb ein Fehlbetrag von 15 Mio. €.

Vereinzelt hatten Kommunen ihre Musikschulen als Eigenbetriebe organisiert. Bei Eigenbetrieben fallen gegenüber Regiebetrieben zusätzliche Kosten an, etwa für eigene Organe und die externe Jahresabschlussprüfung. Seit Einführung der kommunalen Doppik bietet die Rechtsform des Regiebetriebs eine Eigenbetrieben gleichwertige Möglichkeit zur betriebswirtschaftlichen Steuerung.

Die privaten Träger konnten wegen fehlender Tarifbindung die Musikschulen in der Regel kostengünstiger führen als die kommunalen Träger. Jedoch lassen sich auch bei kommunalen Musikschulen Kostenvorteile erzielen, wenn im Rahmen der rechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten mehr als bisher Honorarkräfte zur Unterrichtserteilung eingesetzt würden.

Die Einnahmen aus Unterrichtsgebühren der kommunalen Musikschulen deckten die Ausgaben 2015 lediglich zu 43 %. Bei einem sachgerechten Kostendeckungsgrad von 50 % könnten die jährlichen Defizite um 2,3 Mio. € verringert werden.

Kaum eine kommunale Musikschule hatte ihre Gebühren entsprechend den gesetzlichen Vorgaben kalkuliert.

Bei den Gebührensätzen der kommunalen Musikschulen gab es teilweise erhebliche Unterschiede. Zudem hatten einige Musikschulen unterdurchschnittliche Gebührensätze bei gleichzeitig überdurchschnittlichen Kosten.

Die Regelungen für Gebührenermäßigungen waren zu großzügig. So ermöglichten Sozialermäßigungen oder die vorgesehene Kumulation mehrerer Ermäßigungstatbestände teilweise die gebührenfreie Nutzung der Musikschulen.

Die Ausgaben für das pädagogische Personal der kommunalen Musikschulen machten 2015 insgesamt 87 % der Gesamtausgaben von 28,8 Mio. € aus. Bei einem wirtschaftlicheren Einsatz der Lehrkräfte ließen sich spürbare Haushaltsverbesserungen realisieren:

  • 1,1 Mio. € mithilfe des Ausbaus des Gruppenunterrichts,

  • 0,6 Mio. € bei einem sachgerechten Ausgleich des Ferienüberhangs und

  • 1,5 Mio. € durch Erhöhung des Unterrichtsanteils von Honorarkräften.

Vermeidbarer Personalaufwand entstand durch eine überhöhte Eingruppierung von Leitungskräften.

Mit einer Änderung der Verteilungsmaßstäbe für die Landesförderung könnten zusätzliche Wirtschaftlichkeitsanreize für die Musikschulen gesetzt werden.