Jahresbericht 2022, Nr. 12 - Beurlaubungen von Beamtinnen und Beamten für Tätigkeiten bei Fraktionen des Landtags

- rechtswidrig wegen fehlender Befristungen, Beförderungen der Beurlaubten ohne erforderliche Beurteilungen -

Wesentliches Ergebnis der Prüfung

Die Landtagsverwaltung gewährte Beamtinnen und Beamten unbefristete Sonderurlaube für Tätigkeiten bei Landtagsfraktionen. Teilweise dauerten die Urlaube mehr als sechs Jahre. Unbefristeten Sonderurlauben stehen ebenso wie Urlauben von sechs Jahren und länger nach der Rechtsprechung dienstliche Gründe entgegen. Sie hätten deshalb nicht gewährt werden dürfen.

Während ihres Sonderurlaubs wurden Beamtinnen und Beamte teilweise mehrmals befördert, obwohl erforderliche Beurteilungen, mit denen die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung festzustellen sind, nicht vorlagen.

Forderungen des Rechnungshofs · Stellungnahmen der Landesregierung · Parlamentarische Behandlung

 

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vor­schlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag folgenden Beschluss empfohlen (Drucksache 18/4302 S. 10):
 

"Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass

a) künftig bei Beurlaubungen konkrete Zeiträume bestimmt werden,

b) das besondere Begründungserfordernis für Beurlaubungen von mehr als drei Monaten künftig beachtet wird,

c) das weitere Vorgehen hinsichtlich der Befristung von aktuell laufenden Beurlaubungen geprüft wird,

d) für Beamtinnen und Beamte, die sich auf Beförderungsposten bewerben, den rechtlichen Anforderungen entsprechende Beurteilungen erstellt werden,

e) die Beförderungsverfahren in Ansehung der gesetzlichen und laufbahnrechtlichen Warte­zeiten erfolgen und

f) die Landtagsverwaltung die Anregung des Rechnungshofs zur Schaffung einer der Ver­ordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten vergleich­baren Regelung an das zuständige Ressort der Landesregierung weitergeben wird."

Der Landtag hat diesen Beschluss im November 2022 gefasst.

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vor­schlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag empfohlen, die Angelegenheit im Rahmen des Entlastungsverfahrens für erledigt zu erklären (Drucksache 18/7526 S. 21).

Der Landtag hat diesen Beschluss im November 2023 gefasst.