Jahresbericht 2019, Nr. 4 - Personal und Personalausgaben des Landes

- weitere Anstrengungen zur Erwirtschaftung von Konsolidierungsbeiträgen erforderlich -

Wesentliches Ergebnis der Prüfung

Die Landesregierung hat beschlossen, von 2016 bis 2020 2.000 Stellen und Vollzeitkräfte budgetwirksam abzubauen. Zum Zeitpunkt der Prüfung durch den Rechnungshof war der festgelegte Stellenabbau noch nicht in allen Einzelplänen vollständig abgebildet. Eine Gesamtübersicht über die in den abbaupflichtigen Bereichen in Abgang gestellten oder künftig wegfallenden Stellen war den Haushaltsplänen für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 nicht zu entnehmen.

Während sich die Zahl der Stellen im Landeshaushalt von 1990 bis 2013 um 9.000 erhöht hatte, verminderte sich der in dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 ausgewiesene Stellenbestand gegenüber 2013 um fast 1.000 Stellen. Von 2016 bis 2018 hat das Ministerium der Finanzen der Ausbringung von fast 1.500 Stellen für neue Aufgaben zugestimmt.

Verlässliche Erkenntnisse über die Entwicklung der Versorgungsausgaben lagen nicht vor. Damit fehlte eine wichtige Voraussetzung für die weitere Konsolidierungsplanung.

Bis Ende 2027 scheiden über 24.000 Bedienstete und somit knapp 26 % des 2018 eingesetzten Personals alleine durch Erreichen der Regel-Altersgrenze aus. Dadurch bestehen einerseits erhebliche Konsolidierungspotenziale, wenn frei werdende Stellen nicht nachbesetzt werden. Andererseits sind erhebliche Anstrengungen zur Gewinnung und Bindung von Nachwuchs-, Fach- und Führungskräften im Wettbewerb mit der Privatwirtschaft und anderen öffentlichen Arbeitgebern erforderlich, um die Erledigung notwendiger Landesaufgaben zu gewährleisten. Eine Gesamtstrategie hierfür sowie eine entsprechende Finanzierungsplanung waren nicht vorhanden.