Kommunalbericht 2022, Nr. 3 - Beiträge für Einrichtungen im Außenbereich

- Investitionen und Unterhaltung bei Feld-, Weinbergs- und Waldwegen rechtskonform finanzieren -

Zusammenfassende Darstellung

Gemeinden verfügen im Außenbereich ihrer Gemarkungen regelmäßig über ein ausgedehntes Netz von Feld-, Weinbergs- und Waldwegen (Wirtschaftswegen). Dessen Länge übertrifft teilweise deutlich diejenige des öffentlichen Straßennetzes innerorts. Ausbau und Unterhaltung der Wirtschaftswege belasten die kommunalen Haushalte mit jährlichen Aufwendungen, die bei den geprüften Kommunen in der Spitze bis zu 250.000 € reichten. Die Aufwendungen sind grundsätzlich durch Beiträge zu finanzieren, die vorwiegend von den Eigentümern land- und forstwirtschaftlich genutzter Anliegergrundstücke zu erheben sind.

Ihrer Beitragserhebungspflicht kamen die meisten der geprüften Kommunen nicht oder nicht ausreichend nach. Die Kommunen hatten

  • keine Wegebeitragssatzungen erlassen,
  • den beitragsfähigen Aufwand unvollständig ermittelt,
  • zu Unrecht Gemeindeanteile festgesetzt oder
  • Nachkalkulationen zur nachträglichen Ermittlung etwaiger Unterdeckungen unterlassen.

Dadurch entgingen ihnen in erheblichem Umfang Einnahmen bzw. das Risiko gravierender Einnahmeausfälle entstand.

Zudem wiesen Beitragssatzungen Inhalte auf, die einer rechtlichen Überprüfung nicht standhielten und daher eine rechtssichere Beitragserhebung gefährdeten.