Kommunalbericht 2023, Nr. 1 - Haushaltslage der Gemeinden und Gemeindeverbände

- absehbares Ende des Steuerbooms zwingt zu kräftigem Tritt auf die Ausgabenbremse -

Zusammenfassende Darstellung

Wie bereits im Vorjahr war 2022 die Kassenlage der Kommunen von insgesamt hohen Überschüssen geprägt. Allerdings entfielen allein 94 % des Überschusses von 939 Mio. € auf die Städte Mainz und Idar-Oberstein, die hohe Gewerbesteuereinnahmen erzielten. Bereinigt um die Finanzierungssalden dieser beiden Städte betrug das Kassenplus nur noch 57 Mio. €. Nach wie vor bestehen große Disparitäten sowohl zwischen als auch innerhalb der Gebietskörperschaftsgruppen. So verfehlten 888 Gemeinden und Gemeindeverbände (36 %) den Kassenausgleich.

Die Steuereinnahmen der Kommunen erreichten mit 6.709 Mio. € – das entsprach einem Zuwachs von fast 14 % – einen neuen Höchststand. Mit 1.616 € je Einwohner übertraf Rheinland-Pfalz den Durchschnitt der Flächenländer (1.558 € je Einwohner). Ohne die Steuereinnahmen von Mainz und Idar-Oberstein blieben die Gemeinden hingegen mit 1.316 € je Einwohner hinter dem Vergleichswert zurück.

Zu den gegenüber 2021 um 978 Mio. € höheren Gesamteinnahmen von 19.050 Mio. € trugen neben den Steuern insbesondere die laufenden Zuweisungen und Zuschüsse (10.176 Mio. €) bei. Fast 56 % dieser Zuweisungen stammten vom Land. 27 % finanzierten die Kommunen selbst durch Kreis- und Verbandsgemeindeumlagen.

Die Gesamtausgaben übertrafen mit 18.111 Mio. € den Vorjahreswert um 995 Mio. €. 89 % der Ausgaben entfielen auf konsumtive Zwecke (vor allem für Personal und Soziales). 11 % betrafen Investitionen und die Förderung von Investitionen Dritter.

Bei der Eingliederungshilfe, den erzieherischen Hilfen sowie der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen lagen die Kosten je Fall bzw. je Person des potenziell berechtigten Personenkreises in Rheinland-Pfalz jeweils deutlich über den Vergleichswerten der Flächenländer. Daraus folgten rechnerische Mehrausgaben für Land und Kommunen von zuletzt 368 Mio. € jährlich, wovon überschlägig 238 Mio. € auf die Kommunen entfielen.

Der Schuldenstand von 11.961 Mio. € übertraf geringfügig das Vorjahresniveau (+ 73 Mio. €). Insgesamt 6.381 Mio. € entfielen auf Schulden für investive Zwecke. Der Liquiditätskreditbestand betrug 5.055 Mio. €. Zwei Städte hatten zudem insgesamt 525 Mio. € Wertpapierschulden. In der Pro-Kopf-Betrachtung waren die rheinland-pfälzischen Gemeinden und Gemeindeverbände nach wie vor bundesweit am höchsten verschuldet.

Das Land übernimmt ab 2024 insgesamt 3,0 Mrd. € der kommunalen Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten. Das entlastet die Kommunen in diesem Umfang von Tilgungsverpflichtungen und verringert auch die kommunalen Ausgaben für Zinsen. Zusammen mit dem seit 2023 reformierten und bedarfsorientiert ausgestalteten kommunalen Finanzausgleich will das Land somit zu einer auskömmlichen Finanzausstattung der Gemeinden und Gemeindeverbände beitragen und einem erneuten Aufwuchs der Liquiditätskreditverschuldung entgegenwirken.

Dies hat auch für konjunkturelle Phasen mit erhöhten Risiken zu gelten. Aufgrund der Konjunkturerwartungen ist nicht davon auszugehen, dass die kommunalen Steuereinnahmen weiterhin im bisherigen Umfang zur Haushaltskonsolidierung beitragen. Gleichzeitig zeichnen sich steigende Finanzbedarfe insbesondere für soziale Leistungen, zur Finanzierung des vergleichsweise hohen Tarifabschlusses für die kommunalen Beschäftigten oder als Folge der Inflation ab. Werden diese Risiken wirksam, nehmen die Anforderungen zur Konsolidierung kommunaler Haushalte weiter zu. Land und Kommunen sollten die hiermit verbundenen Pflichten konsequent wahrnehmen.

Die Gemeinden und Gemeindeverbände müssen das Haushaltsausgleichsgebot beachten und dabei sämtliche Möglichkeiten zur Einnahmenverbesserung und Ausgabensenkung ausschöpfen.[1] Wenn danach noch unabweisbare Defizite verbleiben, ist das Land gefordert, über gezielte Finanzhilfen deren Beseitigung zu ermöglichen, da ansonsten Defizite zweckwidrig durch Liquiditätskredite finanziert werden.

In diesem Kontext bedarf es einer Kommunalaufsicht, die Verstöße gegen das Haushaltsausgleichsgebot konsequent durch Beanstandungen ahndet. Die aktuellen Hinweise des Ministeriums des Innern und für Sport vom September 2023 an die Kommunalaufsichtsbehörden, wonach der gesetzlich geforderte Haushaltsausgleich kein Selbstzweck sei, ist für eine konsequente, einheitliche Kommunalaufsicht nachteilig und trägt zur Demotivation der Kommunen bei, die 2023 unter teilweise erheblichen Anstrengungen den Ausgleich in der Planung erreicht haben. Es ist mit dem Haushaltsrecht nicht vereinbar, wenn „perspektivische Einnahmen“ in die aufsichtsbehördliche Beurteilung der Haushaltspläne einfließen oder den Kommunen zugestanden wird, den Ausgleich schrittweise in einem Zeitraum von bis zu zehn Jahren zu erreichen. Hiermit wird erneut die Tür für eine Neuverschuldung mit Liquiditätskrediten geöffnet und werden Belastungen in die Zukunft verschoben.

Der Rechnungshof hat darüber hinaus wiederholt eine zeitnahe Fortsetzung der Gebietsreform empfohlen, um dauerhaft leistungsfähige Kommunalstrukturen zu gewährleisten. Hiermit könnten nicht nur die größenklassenbedingten finanziellen Vorteile größerer Verwaltungseinheiten genutzt, sondern auch dem zunehmenden Fachkräftemangel durch die Bündelung gleicher Verwaltungsaufgaben begegnet werden.


1 Dabei obliegt es der kommunalen Selbstverwaltung, über die dazu erforderlichen Maßnahmen zu entscheiden.